Was benötigt der Käufer und der Käufer bei Grundstückskauf?

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#11
Tscharli schrieb:
> 2. Der Käufer muß die Grunderwerbssteuer bezahlen. Was für Unterlagen muß man beibringen? Müßen wir einen Kaufpreis nennen? Soweit ich mich erinnern kann wird nur ungefähr die Hälfte des tatsächliches Preises angegeben?

Tscharli - da liegst du falsch! Du musst mit dem Vorvertrag zum Finanzamt. In diesem Vorvertrag steht der Kaufpreis, ist doch klar! Auf diesen Preis zahlst du, wenn du Glueck hast, die Steuer. Wenn der Beamte annimmt, dass der Preis getuerkt ist (alles schon mal gesagt!), legt er einen Wert des Kaufobjekts nach seinem Ermessen fest. Basta! Und die analoge/entsprechende Steuer zahlst du dann. Zur Zeit sind es, glaube ich, 12% des Kaufpreises.

> Was bitte ist eine AFM?
Arithmos Forologikou Mitro-u: Steuernummer. Die kriegst du beim fuer den Ort zustaendigen Finanzamt (Ephoria - nicht zu verwechseln mit Euphorie, denn die vergeht dir noch mit Sicherheit!)
Gabriela
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#11
Tscharli schrieb:
> 2. Der Käufer muß die Grunderwerbssteuer bezahlen. Was für Unterlagen muß man beibringen? Müßen wir einen Kaufpreis nennen? Soweit ich mich erinnern kann wird nur ungefähr die Hälfte des tatsächliches Preises angegeben?

Tscharli - da liegst du falsch! Du musst mit dem Vorvertrag zum Finanzamt. In diesem Vorvertrag steht der Kaufpreis, ist doch klar! Auf diesen Preis zahlst du, wenn du Glueck hast, die Steuer. Wenn der Beamte annimmt, dass der Preis getuerkt ist (alles schon mal gesagt!), legt er einen Wert des Kaufobjekts nach seinem Ermessen fest. Basta! Und die analoge/entsprechende Steuer zahlst du dann. Zur Zeit sind es, glaube ich, 12% des Kaufpreises.

> Was bitte ist eine AFM?
Arithmos Forologikou Mitro-u: Steuernummer. Die kriegst du beim fuer den Ort zustaendigen Finanzamt (Ephoria - nicht zu verwechseln mit Euphorie, denn die vergeht dir noch mit Sicherheit!)
Gabriela
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Was benötigt der Käufer und der Käufer bei Grundstückskauf? - von awg - 02.02.2005, 14:17:00

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