02.02.2005, 12:32:14
Und Tscharli, unbedingt Notar der *eigenen* Wahl einsetzen. Oft wird bei Verkaeufen an Auslaender der Notar vom Verkaeufer genommen - nach dem Motto: das ist doch einfacher!! Einfacher schon, aber auch riskanter.
Bei der Steuerveranlagung kannst du dich nicht auf den im Kaufvertrag genannten Preis als Basis verlassen. Man geht beim Steueramt immer davon aus, dass das ein "getuerkter" Preis (also niedriger) ist, und der "echte Wert" wird vom Beamten in eigenem Ermessen festgesetzt. Also mach dich auf eine hoehere Steuerzahlung gefasst als die dem Kaufvertrag analoge.
Gabriela
Bei der Steuerveranlagung kannst du dich nicht auf den im Kaufvertrag genannten Preis als Basis verlassen. Man geht beim Steueramt immer davon aus, dass das ein "getuerkter" Preis (also niedriger) ist, und der "echte Wert" wird vom Beamten in eigenem Ermessen festgesetzt. Also mach dich auf eine hoehere Steuerzahlung gefasst als die dem Kaufvertrag analoge.
Gabriela