30.01.2005, 16:19:09
Udo Winter wrote:
> Was den Zweitwohnsitz anbelangt, heisst das definitiv, dass ich hier in Griechenland mit dem deutschen Nummernschild fahren darf (z.B.).
Nein, nur bis zu 6 Monaten, das Thema ist in aller Ausfuehrlichkeit schon mehrmals besprochen worden und Tobi hat dau auch einen Artikel im Artikelbereich hinterlegt.
> Oder Kindergeld (bislang dachte ich, es wäre völlig ausgeschlossen, hier deutsches KG zu beziehen).
Wie gesagt, wenn das Kind sich nur voruebergehend im Ausland befindet, kann es deutsches Kindergeld beziehen.
> Muss man im Falle eines Zweitwohnsitzes in D evt. nachweisen, dass man sich über einen gewissen Zeitraum in Deutschland aufhält ?
>
Hm, nicht dass ich wuesste, es ist ja der Zweit - und nicht der Hauptwohnsitz. Wissen andere sicher besser.
Viel Glueck mit der Praxis!
Gruss, Carmen
> Was den Zweitwohnsitz anbelangt, heisst das definitiv, dass ich hier in Griechenland mit dem deutschen Nummernschild fahren darf (z.B.).
Nein, nur bis zu 6 Monaten, das Thema ist in aller Ausfuehrlichkeit schon mehrmals besprochen worden und Tobi hat dau auch einen Artikel im Artikelbereich hinterlegt.
> Oder Kindergeld (bislang dachte ich, es wäre völlig ausgeschlossen, hier deutsches KG zu beziehen).
Wie gesagt, wenn das Kind sich nur voruebergehend im Ausland befindet, kann es deutsches Kindergeld beziehen.
> Muss man im Falle eines Zweitwohnsitzes in D evt. nachweisen, dass man sich über einen gewissen Zeitraum in Deutschland aufhält ?
>
Hm, nicht dass ich wuesste, es ist ja der Zweit - und nicht der Hauptwohnsitz. Wissen andere sicher besser.
Viel Glueck mit der Praxis!
Gruss, Carmen