15.02.2005, 09:56:38
Hallo Claudia,
ob neu oder gebraucht, darf eigentlich keinen Unterschied machen. Wichtig ist, dass die Ladung in den Zollpapieren als "Persoenliche Effekten" gekennzeichnet sind. Du kannst auch alles brandneu in Originalverpackung herunterschicken, das verbietet niemand. Und wenn offensichtlich ist, dass es sich um einen Haushalt handelt, wer sollte da Verkauf unterstellen?
Wir selbst hatten Probleme mit den Kartoninhalten, denn erstens hatte ich die auf deutsch beschriftet und zweitens nicht alle Inhalte pro Karton einzeln aufgelistet. Folge: der Zoll riss (!) sticprobenartig einige Kartons auf, ausgerechnet die mit Kinderspielzeug. So flogen dann Playmo-Maennchen und Matchboxautos wild durch die Gegend...
Gruss, Carmen
ob neu oder gebraucht, darf eigentlich keinen Unterschied machen. Wichtig ist, dass die Ladung in den Zollpapieren als "Persoenliche Effekten" gekennzeichnet sind. Du kannst auch alles brandneu in Originalverpackung herunterschicken, das verbietet niemand. Und wenn offensichtlich ist, dass es sich um einen Haushalt handelt, wer sollte da Verkauf unterstellen?
Wir selbst hatten Probleme mit den Kartoninhalten, denn erstens hatte ich die auf deutsch beschriftet und zweitens nicht alle Inhalte pro Karton einzeln aufgelistet. Folge: der Zoll riss (!) sticprobenartig einige Kartons auf, ausgerechnet die mit Kinderspielzeug. So flogen dann Playmo-Maennchen und Matchboxautos wild durch die Gegend...
Gruss, Carmen