30.12.2004, 10:46:19
Britta wrote:
> Unser Fahrzeug hat deutsche Nr., aber die Rechtschutz übernimmt denn Fall nicht, da als Zweitwagen angemeldet.
Ich verstehe auch ueberhaupt nicht, weshalb man Zweitwagen versichern muss, wenn die Versicherung nicht leisten muss???
Vielleicht gibt es in D einen Versicherungsombutsmann oder eine andere Selbsthilfeorganisation, die in diesem Fall weiterhilft? Wird doch nicht der erste Wagen mit deutschen Kennzeichen im Ausland sein, der in einen Unfall verwickelt wurde?
Gruss, Carmen
> Unser Fahrzeug hat deutsche Nr., aber die Rechtschutz übernimmt denn Fall nicht, da als Zweitwagen angemeldet.
Ich verstehe auch ueberhaupt nicht, weshalb man Zweitwagen versichern muss, wenn die Versicherung nicht leisten muss???
Vielleicht gibt es in D einen Versicherungsombutsmann oder eine andere Selbsthilfeorganisation, die in diesem Fall weiterhilft? Wird doch nicht der erste Wagen mit deutschen Kennzeichen im Ausland sein, der in einen Unfall verwickelt wurde?
Gruss, Carmen