Arbeitsamt die Letzte, nehme alles zurück !

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#13
Hallo Leute,

ich weiß nicht ob ich alles gelesen habe, aber ich glaube ich kann sinnvolles beisteuern <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'>
Ich habe mich diese Woche arbeitssuchend gemeldet, da ich aus meiner Firma in gegenseitigem Einverständnis austreten möchte und nach Griechenland auswandern werde. Diese Info habe ich als den für mich sinnvollen Weg bekommen:

Soweit ich das verstanden habe ist diese Meldung arbeitssuchend (also noch bevor ich den Vertrag unterschrieben habe) das A und O. Arbeitssuchend kann man sich schon 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Wenn ich nach der geleisteten Unterschrift auf meinem Aufhebungsvertrag auf das Arbeitsamt gehe, kann ich mich nur noch arbeitslos melden. Dann ist wichtig:!! Man muß spätestens 1 Woche nach dem Zeitpunkt des Eintrittes der Arbeitslosigkeit gemeldet sein, sonnst werden Abzüge fällig beim später zu beziehenden Arbeitslosengeld.

Als nächsten Schritt soll ich mich dann auch arbeitslos melden. Da ich eine Sperrfrist (werde also erst einmal kein Arbeitslosengeld beziehen <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink))" border=0 align='absmiddle'> habe, soll ich mich nun einfach beim Arbeitsamt abmelden, dass ich nach Griechenland gehe. Die Auswirkungen sind, dass mir das Arbeitsamt durch die Mitteilung ich bin im Ausland auch keine sonnst mir zustehenden Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Während meiner Sperrfrist, welche 6 Monate beträgt, hab ich dann Zeit mir dieses Schrittes sicher zu sein <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'> Wenn ich bis dahin immernoch keinen Job in Griechenland hätte, könnte ich dann entweder sagen, ich will zurück nach Deutschland und da hätte ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder ich mache dann erst den E301 und bekomme so ab dem Zeitpunkt halt mein griechisches Arbeitslosengeld.

Auf diese Weise bricht man also nicht alle Brücken hinter sich ab und hat vielleicht ein besseres Gefühl. Der Nachteil ist natürlich, dass man Kranken- und Rentenversicherung auch nicht bekommt. Arbeitslosengeld bekäme man sowieso nicht... Dies ist also nur der Weg für jemanden, der durch eigenes Verschulden seinen Job verliert, weil er nach Griechenland gehen möchte und dadurch eine Sperrzeit hat <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'>

Hoffe, Ihr konntet der Ausführung folgen und dem ein oder anderen hilft es <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'>

Viele Grüße,
Mirto
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#13
Hallo Leute,

ich weiß nicht ob ich alles gelesen habe, aber ich glaube ich kann sinnvolles beisteuern <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'>
Ich habe mich diese Woche arbeitssuchend gemeldet, da ich aus meiner Firma in gegenseitigem Einverständnis austreten möchte und nach Griechenland auswandern werde. Diese Info habe ich als den für mich sinnvollen Weg bekommen:

Soweit ich das verstanden habe ist diese Meldung arbeitssuchend (also noch bevor ich den Vertrag unterschrieben habe) das A und O. Arbeitssuchend kann man sich schon 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Wenn ich nach der geleisteten Unterschrift auf meinem Aufhebungsvertrag auf das Arbeitsamt gehe, kann ich mich nur noch arbeitslos melden. Dann ist wichtig:!! Man muß spätestens 1 Woche nach dem Zeitpunkt des Eintrittes der Arbeitslosigkeit gemeldet sein, sonnst werden Abzüge fällig beim später zu beziehenden Arbeitslosengeld.

Als nächsten Schritt soll ich mich dann auch arbeitslos melden. Da ich eine Sperrfrist (werde also erst einmal kein Arbeitslosengeld beziehen <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink))" border=0 align='absmiddle'> habe, soll ich mich nun einfach beim Arbeitsamt abmelden, dass ich nach Griechenland gehe. Die Auswirkungen sind, dass mir das Arbeitsamt durch die Mitteilung ich bin im Ausland auch keine sonnst mir zustehenden Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Während meiner Sperrfrist, welche 6 Monate beträgt, hab ich dann Zeit mir dieses Schrittes sicher zu sein <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'> Wenn ich bis dahin immernoch keinen Job in Griechenland hätte, könnte ich dann entweder sagen, ich will zurück nach Deutschland und da hätte ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder ich mache dann erst den E301 und bekomme so ab dem Zeitpunkt halt mein griechisches Arbeitslosengeld.

Auf diese Weise bricht man also nicht alle Brücken hinter sich ab und hat vielleicht ein besseres Gefühl. Der Nachteil ist natürlich, dass man Kranken- und Rentenversicherung auch nicht bekommt. Arbeitslosengeld bekäme man sowieso nicht... Dies ist also nur der Weg für jemanden, der durch eigenes Verschulden seinen Job verliert, weil er nach Griechenland gehen möchte und dadurch eine Sperrzeit hat <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'>

Hoffe, Ihr konntet der Ausführung folgen und dem ein oder anderen hilft es <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align='absmiddle'>

Viele Grüße,
Mirto
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Arbeitsamt die Letzte, nehme alles zurück ! - von mirto007 - 22.01.2005, 06:37:06

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