Arbeitsamt die Letzte, nehme alles zurück !

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#11
Hallo Jürgen,
ich glaube, es handelt sich auch bei Annette um in Deutschland angesammelte Ansprüche.

Nur mit E301 nimmst Du die Ansprüche nach GR mit, ohne wie bei E303 nach 3 Monaten wieder zurück zu müssen. Damit besteht dann wohl in GR nicht die Pflicht, bei seinem 1. Job dort schon 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet zu haben, bevor man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Mit dem E303 kann man sich sein deutsches Arbeitslosengeld für maximal 92 Tage in GR ungekürzt von OAED auszahlen lassen, verschiebt quasi also nur die Auszahlung von D nach GR, ohne dass das Einfluss auf die Ansprüche in D hat.

Danach hat man entweder

a) keinen Job in GR gefunden und meldet sich in D wieder arbeitslos und bekommt dort sein ALG weiter als ob nichts gewesen wäre, oder

b) hat einen Job in GR gefunden und meldet das nach D, ohne dorthin zurückzukehren,
NACHTEIL (kein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe), oder

c) hat einen Job in GR gefunden und kehrt nach D zurück und meldet sich für mindestens 1 Tag wieder arbeitslos und hat dann bis zu 2 Jahren Anspruch, seinen Umzug bezuschussen zu lassen.

Für mich persönlich war daher der E303 günstiger, weil ich dadurch für 3 Monate in GR das volle deutsche ALG bekommen habe und zusätzlich noch die 4.500 EUR für den Umzug. Der E 301 wäre für mich daher nur eine theoretische Möglichkeit gewesen, wenn ich nach kurzer Beschäftigung hier in GR für mindestens 21 Monate am Stück arbeitslos geworden wäre. Das ist zum Glück nicht der Fall . . .

Ich hoffe, ich habe jetzt alles mit dem E301 richtig verstanden und beschrieben Wink !

Viele Grüße
Paul
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#11
Hallo Jürgen,
ich glaube, es handelt sich auch bei Annette um in Deutschland angesammelte Ansprüche.

Nur mit E301 nimmst Du die Ansprüche nach GR mit, ohne wie bei E303 nach 3 Monaten wieder zurück zu müssen. Damit besteht dann wohl in GR nicht die Pflicht, bei seinem 1. Job dort schon 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet zu haben, bevor man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Mit dem E303 kann man sich sein deutsches Arbeitslosengeld für maximal 92 Tage in GR ungekürzt von OAED auszahlen lassen, verschiebt quasi also nur die Auszahlung von D nach GR, ohne dass das Einfluss auf die Ansprüche in D hat.

Danach hat man entweder

a) keinen Job in GR gefunden und meldet sich in D wieder arbeitslos und bekommt dort sein ALG weiter als ob nichts gewesen wäre, oder

b) hat einen Job in GR gefunden und meldet das nach D, ohne dorthin zurückzukehren,
NACHTEIL (kein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe), oder

c) hat einen Job in GR gefunden und kehrt nach D zurück und meldet sich für mindestens 1 Tag wieder arbeitslos und hat dann bis zu 2 Jahren Anspruch, seinen Umzug bezuschussen zu lassen.

Für mich persönlich war daher der E303 günstiger, weil ich dadurch für 3 Monate in GR das volle deutsche ALG bekommen habe und zusätzlich noch die 4.500 EUR für den Umzug. Der E 301 wäre für mich daher nur eine theoretische Möglichkeit gewesen, wenn ich nach kurzer Beschäftigung hier in GR für mindestens 21 Monate am Stück arbeitslos geworden wäre. Das ist zum Glück nicht der Fall . . .

Ich hoffe, ich habe jetzt alles mit dem E301 richtig verstanden und beschrieben Wink !

Viele Grüße
Paul
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Arbeitsamt die Letzte, nehme alles zurück ! - von Staffi - 13.12.2004, 12:38:56

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