18.01.2005, 16:05:07
Hallo Michele,
wenn Du und das Kind einen Wohnsitz in D angemeldet haben, kannst Du beim zustaendigen Amt das Kindergeld beantragen. Kinder bekommen dann deutsches Kindergeld, wenn sie sich (glaubhaft) nur voruebergehend im Ausland aufhalten.
Was das fuer Gruende sein koennen, musst Du herausfinden: vielleicht gesundheitliche? Vielleicht ist das Klima fuer Dich oder das Kind in GR besser, aber sobald ihr gesen seid, kommt ihr zurueck? Oder ihr kommt sowieso zurueck, wenn das Kind eingeschult wird? Oder ihr seid nur auf Arbeitssuche dort?
Rechtsverbindliche Details kann ich nicht sagen, aber normalerweise sollten die Behoerden Dir eher keinen Strick draus drehen, wenn Du nachfragst.
Da man nur in einem Land zur Zeit Kindergeld beziehen darf, musst Du ausserdem nachweisen, dass weder Du noch der Vater griechisches Kindergeld erhalten. Das ist fuer gewoehnlich sehr einfach. Es gibt dazu ein europaeisches Formblatt, das Du von der deutschen Kindergeldstelle erhaelst. Mit dem gehst Du zur zustaendigen griechischen Stelle und die stempeln das ab.
Du wirst begruenden muessen, weshalb Du so viele Jahre gewartet hast, das Kindergeld zu beantragen. Aber da Du sicherlich nicht gewusst hast, dass Anspruch bestehen koennte, reicht das als Begruendung.
Gruss, Carmen
wenn Du und das Kind einen Wohnsitz in D angemeldet haben, kannst Du beim zustaendigen Amt das Kindergeld beantragen. Kinder bekommen dann deutsches Kindergeld, wenn sie sich (glaubhaft) nur voruebergehend im Ausland aufhalten.
Was das fuer Gruende sein koennen, musst Du herausfinden: vielleicht gesundheitliche? Vielleicht ist das Klima fuer Dich oder das Kind in GR besser, aber sobald ihr gesen seid, kommt ihr zurueck? Oder ihr kommt sowieso zurueck, wenn das Kind eingeschult wird? Oder ihr seid nur auf Arbeitssuche dort?
Rechtsverbindliche Details kann ich nicht sagen, aber normalerweise sollten die Behoerden Dir eher keinen Strick draus drehen, wenn Du nachfragst.
Da man nur in einem Land zur Zeit Kindergeld beziehen darf, musst Du ausserdem nachweisen, dass weder Du noch der Vater griechisches Kindergeld erhalten. Das ist fuer gewoehnlich sehr einfach. Es gibt dazu ein europaeisches Formblatt, das Du von der deutschen Kindergeldstelle erhaelst. Mit dem gehst Du zur zustaendigen griechischen Stelle und die stempeln das ab.
Du wirst begruenden muessen, weshalb Du so viele Jahre gewartet hast, das Kindergeld zu beantragen. Aber da Du sicherlich nicht gewusst hast, dass Anspruch bestehen koennte, reicht das als Begruendung.
Gruss, Carmen