Deutsches Kindergeld in GR beziehen

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#1
So, ich hatte ja gesagt, wenn die Sache durch ist, werde ich berichten.

Nach ueber einem Jahr und sehr zaehem Einsatz des Kindsvaters ist der Antrag auf Kindergeld von der deutschen Familienkasse genehmigt worden. Es gibt unter bestimmten Bedingungen diese Moeglichkeit, u.a. wenn das Kind sich nur voruebergehend im Ausland aufhaelt und seine wichtigen Sozialkontakte in Deutschland (nachweislich) aufrechterhaelt.

Der Vater meines Sohnes ist in D und zahlt von dort aus Unterhalt. Das Kind besucht ihn in allen Ferien (durch Flugtickets etc nachweisbar) und wird erklaertermassen nach Beendigung der Schulausbildung nach D zurueckkehren. Der Vater konnte also Pflege des Eltern-Kindverhaeltnisses glaubhaft nachweisen und daher auf seinen Namen Kindergeld beantragen. Dazu musste ich eine Schulbescheingung (und muss auch fuer die Zukunft) einholen (eher gesagt: 3, eine fuer die Kindergeldstelle, eines fuer's Finanzamt und einen fuer seinen Arbeitgeber), sowie ein Formular vom zustaendigen Kindergeldtraeger (OAED) ausfuellen lassen (mehrmals...). Sobald naemlich ich Anspruch auf Kindergeld in GR gehabt haette, waere der deutsche Anspruch verfallen. Hab ich aber nicht und das konnte von Amtswegen nachgewiesen werden. Da natuerlich OAED das Formulat auf griechisch ausgefuellt hatte, musste dieses erst noch ins deutsche uebersetzt werden, das hat aber die deutsche Familienkasse selbst geregelt.

Insgesamt hat das alles ein Jahr gedauert, dafuer wurde aber fuer die gesamte Zeit rueckwirkend nachgezahlt, die das Kind sich bereits in GR befindet.

Im Prinzip also ganz einfach, wenn man erstmal weiss, wie es geht. Inzwischen sind auch die Sachbearbeiter bei der zustaendigen Familienkasse in D routiniert und sehr freundlich.

Alle notwendigen Formulare gibt es hier: http://www.bund.de/nn_5082/Content/Servi...true</A&gt;

Die Schulbescheinigung fehlt ploetzlich, aber wichtig ist vor allem das Merkblatt.

Wie gesagt, wichtig ist der Nachweis, dass das Kind sich nur *voruebergehend* im Ausland aufhaelt. Ihr muesst selbst pruefen, welche Moeglichkeiten Ihr habt. Zum Beispiel ein befristeter Urlaub ohne Bezuege (wenn man eine Auszeit nimmt), der Behalt der deutschen Wohnung etc. koennen geeignet sein. Uebrigens koennen auch andere Personen als Elternteile dieses Kindergeld beantragen, wenn sie wichtige Bezugspersonen sind und Unterhalt leisten. Grosseltern etc. auf jeden Fall.

Gruss, Carmen
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#1
So, ich hatte ja gesagt, wenn die Sache durch ist, werde ich berichten.

Nach ueber einem Jahr und sehr zaehem Einsatz des Kindsvaters ist der Antrag auf Kindergeld von der deutschen Familienkasse genehmigt worden. Es gibt unter bestimmten Bedingungen diese Moeglichkeit, u.a. wenn das Kind sich nur voruebergehend im Ausland aufhaelt und seine wichtigen Sozialkontakte in Deutschland (nachweislich) aufrechterhaelt.

Der Vater meines Sohnes ist in D und zahlt von dort aus Unterhalt. Das Kind besucht ihn in allen Ferien (durch Flugtickets etc nachweisbar) und wird erklaertermassen nach Beendigung der Schulausbildung nach D zurueckkehren. Der Vater konnte also Pflege des Eltern-Kindverhaeltnisses glaubhaft nachweisen und daher auf seinen Namen Kindergeld beantragen. Dazu musste ich eine Schulbescheingung (und muss auch fuer die Zukunft) einholen (eher gesagt: 3, eine fuer die Kindergeldstelle, eines fuer's Finanzamt und einen fuer seinen Arbeitgeber), sowie ein Formular vom zustaendigen Kindergeldtraeger (OAED) ausfuellen lassen (mehrmals...). Sobald naemlich ich Anspruch auf Kindergeld in GR gehabt haette, waere der deutsche Anspruch verfallen. Hab ich aber nicht und das konnte von Amtswegen nachgewiesen werden. Da natuerlich OAED das Formulat auf griechisch ausgefuellt hatte, musste dieses erst noch ins deutsche uebersetzt werden, das hat aber die deutsche Familienkasse selbst geregelt.

Insgesamt hat das alles ein Jahr gedauert, dafuer wurde aber fuer die gesamte Zeit rueckwirkend nachgezahlt, die das Kind sich bereits in GR befindet.

Im Prinzip also ganz einfach, wenn man erstmal weiss, wie es geht. Inzwischen sind auch die Sachbearbeiter bei der zustaendigen Familienkasse in D routiniert und sehr freundlich.

Alle notwendigen Formulare gibt es hier: http://www.bund.de/nn_5082/Content/Servi...true</A&gt;

Die Schulbescheinigung fehlt ploetzlich, aber wichtig ist vor allem das Merkblatt.

Wie gesagt, wichtig ist der Nachweis, dass das Kind sich nur *voruebergehend* im Ausland aufhaelt. Ihr muesst selbst pruefen, welche Moeglichkeiten Ihr habt. Zum Beispiel ein befristeter Urlaub ohne Bezuege (wenn man eine Auszeit nimmt), der Behalt der deutschen Wohnung etc. koennen geeignet sein. Uebrigens koennen auch andere Personen als Elternteile dieses Kindergeld beantragen, wenn sie wichtige Bezugspersonen sind und Unterhalt leisten. Grosseltern etc. auf jeden Fall.

Gruss, Carmen
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Deutsches Kindergeld in GR beziehen - von Carmen - 20.11.2004, 20:30:40
Deutsches Kindergeld in GR beziehen - von greece - 18.01.2005, 15:01:02
Deutsches Kindergeld in GR beziehen - von greece - 18.01.2005, 15:03:54
Deutsches Kindergeld in GR beziehen - von Carmen - 18.01.2005, 16:05:07

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