Aufenthaltsgenehmigung

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#1
Als ich vor fuenf Jahren meine erste Aufenthaltsgenehmigung beantragte, brauchte ich 2 Wochen, um alle Papiere zusammen zu sammeln, musste kaempfen wie eine Tigerin, damit mir mein Recht auch zugestanden wird und musste DM im Wert von 2 Mio. Drachmen in Landeswaehrung umtauschen. Es war furchtbar.

Jetzt laeuft sie aus und ich habe beim ΚΕΠ http://www.kep.gov.gr>http://www.kep.gov.gr</A> gecheckt, wie ich eine neue erhalte:

a. Schriftstück auf welches sich die Einreise des Antragstellers in Griechenland stützt

b. Drei (3)Passfotos

c. Schriftstück welches die Ausübung einer Tätigkeit nachweist die nicht unter einem Gehaltsvertrag steht.

oder

c. Einstellungserklärung des Arbeitgebers, von der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde beglaubigt.

Wer nicht arbeitet, bringt:

c. Nachweis über den Versicherungsschutz der eigenen Person und der Familienmitglieder sowie der Sicherung des Lebensunterhaltes.

d. Gebühren in gleicher Höhe wie für die Ausstellung eines Personalausweises für Inländer.

Sollte das jetzt wirklich so einfach geworden sein???? Ausserdem bracuht man nicht mehr zur Auslaenderpolizei zu gehen, sondernkann das ganze ueber KEP abwickeln...

Hat jemand Erfahrung mit dem neuen Verfahren gemacht? Entspricht die Theorie der Praxis?

Bin gespannt!

Gruesse, Carmen

PS Der Knackfuss fuer die ohne Job ist wahrscheinlich der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes. Muss man ein inlaendisches Konto anlegen oder wie wollen die nachgewiesen haben, dass man sich GR auch leisten kann?
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#1
Als ich vor fuenf Jahren meine erste Aufenthaltsgenehmigung beantragte, brauchte ich 2 Wochen, um alle Papiere zusammen zu sammeln, musste kaempfen wie eine Tigerin, damit mir mein Recht auch zugestanden wird und musste DM im Wert von 2 Mio. Drachmen in Landeswaehrung umtauschen. Es war furchtbar.

Jetzt laeuft sie aus und ich habe beim ΚΕΠ http://www.kep.gov.gr>http://www.kep.gov.gr</A> gecheckt, wie ich eine neue erhalte:

a. Schriftstück auf welches sich die Einreise des Antragstellers in Griechenland stützt

b. Drei (3)Passfotos

c. Schriftstück welches die Ausübung einer Tätigkeit nachweist die nicht unter einem Gehaltsvertrag steht.

oder

c. Einstellungserklärung des Arbeitgebers, von der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde beglaubigt.

Wer nicht arbeitet, bringt:

c. Nachweis über den Versicherungsschutz der eigenen Person und der Familienmitglieder sowie der Sicherung des Lebensunterhaltes.

d. Gebühren in gleicher Höhe wie für die Ausstellung eines Personalausweises für Inländer.

Sollte das jetzt wirklich so einfach geworden sein???? Ausserdem bracuht man nicht mehr zur Auslaenderpolizei zu gehen, sondernkann das ganze ueber KEP abwickeln...

Hat jemand Erfahrung mit dem neuen Verfahren gemacht? Entspricht die Theorie der Praxis?

Bin gespannt!

Gruesse, Carmen

PS Der Knackfuss fuer die ohne Job ist wahrscheinlich der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes. Muss man ein inlaendisches Konto anlegen oder wie wollen die nachgewiesen haben, dass man sich GR auch leisten kann?
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Aufenthaltsgenehmigung - von Carmen - 29.08.2004, 08:37:01
Aufenthaltsgenehmigung - von Tobi - 29.08.2004, 11:37:41
Aufenthaltsgenehmigung - von Mau - 29.08.2004, 13:22:52
Aufenthaltsgenehmigung - von Carmen - 29.08.2004, 13:31:56
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