01.11.2004, 16:54:44
Richtig was Carmen gesagt hat. Ferner ist jedoch auch wichtig, ob du vor deiner Tätigkeit in Griechenland arbeitslos gemeldet warst oder nicht. Wenn ja, war das in Deutschland oder Griechenland ? Ferner hast du die letzten 365 Tage vor deiner jetzigen Arbeitslosigkeit gearbeitet, wenn ja wo ?Formular 303 ist normalerweise wenn du bereits in D ALG bezogen hast und dann ins Ausland gehst. Paul hat das ja in seinem Beitrag ebenfalls schon beschrieben zu 303. Formular 301 hast du in D KEIN ALG bezogen und nimmst praktisch deine in D erworbenen Ansprüche nach GR mit. Um das Formular 301 zu erhalten muss ein umfangreiches Formular vom letzten Arbeitgeber ausgefüllt werden. DAmit muss man dann zum AA in D und die stellen das Formular 301 aus.