Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2

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#10
Hallo Jürgen,

genau aber das ist es, er kam ja nach 2 Monaten zurück, also innerhalb der 3-Monats-Frist zweks Arbeitssuche in der EU, hier wird jedoch angesprochen, wenn man nach mehr als 3 Monaten zurückkommt. Für die 3 Monate ist es klar, dass das ALG mitgenommen werden kann aber was danach? Wenn man danach (z.B. nach 1 Jahr) zurückkommt? Wie erwähnt, ein Sachbearbeiter vom AA sagte mir, ich könnte die Ansprüche die dann noch verbleiben (wären dann noch 9 Monate ALG) für die Dauer von 3 Jahren ruhen lassen.
Das ist echt ein Ding, dass jedes AA was anderes erzählt! Ich werde mir wohl alles schriftlich geben lassen (was am Ende eh nichts nützt da das Gesetz über allem steht und wenn es geändert wird, Pech!)
Schönen Tag
Katerina
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#10
Hallo Jürgen,

genau aber das ist es, er kam ja nach 2 Monaten zurück, also innerhalb der 3-Monats-Frist zweks Arbeitssuche in der EU, hier wird jedoch angesprochen, wenn man nach mehr als 3 Monaten zurückkommt. Für die 3 Monate ist es klar, dass das ALG mitgenommen werden kann aber was danach? Wenn man danach (z.B. nach 1 Jahr) zurückkommt? Wie erwähnt, ein Sachbearbeiter vom AA sagte mir, ich könnte die Ansprüche die dann noch verbleiben (wären dann noch 9 Monate ALG) für die Dauer von 3 Jahren ruhen lassen.
Das ist echt ein Ding, dass jedes AA was anderes erzählt! Ich werde mir wohl alles schriftlich geben lassen (was am Ende eh nichts nützt da das Gesetz über allem steht und wenn es geändert wird, Pech!)
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Katerina
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Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - von Katerina999 - 11.08.2004, 05:43:54

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