10.08.2004, 08:34:47
Hallo Zusammen,
neue Variante:
"man erhält von D aus 3 Monate ALG wenn man sich nach GR zwecks Arbeitssuche begibt, danach zurückkommen oder in GR bleiben. Der Restanspruch des ALG bleibt für die Dauer von 3 Jahren bestehen. Nach 3 Jahren verfallen alle Ansprüche."
Ein Sachbearbeiter aus dem Bochumer AA
Ich blicke gar nicht mehr durch <img src="images/icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align='absmiddle'>
Katerina
neue Variante:
"man erhält von D aus 3 Monate ALG wenn man sich nach GR zwecks Arbeitssuche begibt, danach zurückkommen oder in GR bleiben. Der Restanspruch des ALG bleibt für die Dauer von 3 Jahren bestehen. Nach 3 Jahren verfallen alle Ansprüche."
Ein Sachbearbeiter aus dem Bochumer AA
Ich blicke gar nicht mehr durch <img src="images/icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align='absmiddle'>
Katerina