09.08.2004, 13:06:25
Hallo Franziska,
> Was meine ?Pflicht? gewesen wäre: Am Tag der Kündigung ?unverzüglich? (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. ?Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen? (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.
Freilich hättest Du nach GR fahren können. Man kann für 3 Monate das AlG aus D mitnehmen, wenn mann zur Arbeitssuche nach GR (oder ein anderes europäisches Land) geht.
Viele Grüße
Jürgen
> Was meine ?Pflicht? gewesen wäre: Am Tag der Kündigung ?unverzüglich? (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. ?Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen? (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.
Freilich hättest Du nach GR fahren können. Man kann für 3 Monate das AlG aus D mitnehmen, wenn mann zur Arbeitssuche nach GR (oder ein anderes europäisches Land) geht.
Viele Grüße
Jürgen
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski