Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2

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#5
Hallo Franziska,


> Was meine ?Pflicht? gewesen wäre: Am Tag der Kündigung ?unverzüglich? (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. ?Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen? (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.

Freilich hättest Du nach GR fahren können. Man kann für 3 Monate das AlG aus D mitnehmen, wenn mann zur Arbeitssuche nach GR (oder ein anderes europäisches Land) geht.


Viele Grüße

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#5
Hallo Franziska,


> Was meine ?Pflicht? gewesen wäre: Am Tag der Kündigung ?unverzüglich? (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. ?Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen? (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.

Freilich hättest Du nach GR fahren können. Man kann für 3 Monate das AlG aus D mitnehmen, wenn mann zur Arbeitssuche nach GR (oder ein anderes europäisches Land) geht.


Viele Grüße

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 2 - von Kobold - 09.08.2004, 13:06:25

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