09.08.2004, 09:09:22
-----------------------------------Annette schrieb:
„also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. „
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Vorsicht – Ich habe da ne andere Erfahrung gemacht.
Ich kündigte in D. selbst und ging für 3 Monate nach GR - ohne das Arb.amt zu infomieren. Als ich zurückkam marschierte ich zum Arbeitsamt in D um mich zu melden. Per Brief wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Meldepflicht versäumt hätte, daher muss ich jetzt eine satte Minderung (TAGLICH 50,-- Euro) hinnehmen und das bis zu einer Höhe von 1.500 Euro. Praktisch zahlen die mir fast nichts Aug – Okt 04. Das werte ich als „STRAFE“ oder so……….. – den Sinn begreife ich nicht. Die sollen froh sein, dass ich ihnen die ersten 3 Monate nicht auf der Tasche lag.
Was meine „Pflicht“ gewesen wäre: Am Tag der Kündigung „unverzüglich“ (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. „Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen“ (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.
Wir sind in D. sozusagen Leibeigene, in dem Moment, wo man keinen Job mehr hat – ob mit Bezug von AL-Geld oder auch ohne.
Ich würde mich vorher beim zuständigen AAmt genau erkundigen und unbedingt aufschreiben, mit wem ihr wann gesprochen habt um das später belegen zu können. Ich habe mich vorher telefonisch genau informiert und erhielt eine vollkommen andere Auskunft eines Mitarbeiters des Arbeitsamts. Leider habe ich mir den Namen nicht notiert.
„also praktisch "stillschweigend" ins Ausland gehen. Kommt man nun innerhalb eines Jahres zurück und hat in den letzten 12 Monaten vor Auslandsaufenthalt mindestens 365 Tage gearbeitet, wird man vom Arbeitsamt so gestellt, als wäre "nichts gewesen" sprich ,man erhält direkt Arbeitslosengeld. „
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Vorsicht – Ich habe da ne andere Erfahrung gemacht.
Ich kündigte in D. selbst und ging für 3 Monate nach GR - ohne das Arb.amt zu infomieren. Als ich zurückkam marschierte ich zum Arbeitsamt in D um mich zu melden. Per Brief wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Meldepflicht versäumt hätte, daher muss ich jetzt eine satte Minderung (TAGLICH 50,-- Euro) hinnehmen und das bis zu einer Höhe von 1.500 Euro. Praktisch zahlen die mir fast nichts Aug – Okt 04. Das werte ich als „STRAFE“ oder so……….. – den Sinn begreife ich nicht. Die sollen froh sein, dass ich ihnen die ersten 3 Monate nicht auf der Tasche lag.
Was meine „Pflicht“ gewesen wäre: Am Tag der Kündigung „unverzüglich“ (O-ton) beim AA in D. marschieren und arbeitssuchend melden. „Dieser Pflicht bin ich nicht rechtzeitig nachgekommen“ (o-ton). Konnte ich auch nicht, sonst hätte ich nicht nach GR fahren können.
Wir sind in D. sozusagen Leibeigene, in dem Moment, wo man keinen Job mehr hat – ob mit Bezug von AL-Geld oder auch ohne.
Ich würde mich vorher beim zuständigen AAmt genau erkundigen und unbedingt aufschreiben, mit wem ihr wann gesprochen habt um das später belegen zu können. Ich habe mich vorher telefonisch genau informiert und erhielt eine vollkommen andere Auskunft eines Mitarbeiters des Arbeitsamts. Leider habe ich mir den Namen nicht notiert.