05.08.2004, 12:36:04
Hallo Nicole,
gut zu hoeren, dass alles wieder im Lot ist. Schon Dich, kein Job kann so wichtig sein, dass Du Dich und das Kind gefaehrdest.
Zum Thema Krankengeld steht auf der IKA-Seite http://www.IKA.gr>http://www.IKA.gr</A> folgendes:
"KRANKEN-UND UNFALLGELD
Anspruch auf Krankengeld haben die Versicherten und die erwerbstaetigen Rentner, sofern
sie von den zustaendigen IKA - Aerzten voruebergehend als arbeitsunfaehig eingestuft werden. Der IKA - Arzt darf eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung fuer laengstens 15 Tage jaehrlich ausstellen. Fuer weitere Zeitraeume (mehr als 15 Tage jaehrlich) ist eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung des IKA - Gesundheitsausschusses erforderlich.
Der Versicherte hat Anspruch auf Krankengeld fuer bis zu:
1. 182 Tage fuer dieselbe oder fuer verschiedene Krankheiten, sofern er 100 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeitstage nicht beruecksichtigt werden. Bauarbeiter muessen 80 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet haben, unter der Voraussetzung, dass sie insgesamt 200 Bauarbeitstage in den letzten 2 Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet haben, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
2. 360 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er 300 Arbeitstage in den letzten zwei Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
3. 720 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er folgende Voraussetzungen erfuellt:
a. 1.500 Arbeitstage, davon mindestens 600 Tage innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Krankenmeldung, oder
b. 4050 Arbeitstage, die sich vom 01.01.92 an jedes Jahr im Durchschnitt um 150 Arbeitstage erhoehen, bis sie 4500 erreichen, oder
c. 300 Arbeitstage bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich nach dem 21. Lebensjahr und um jaehrlich 120 Tage erhoehen bis zum 54. Lebensjahr, wenn 4200 Arbeitstage erforderlich sind. Diese 300 Arbeitstage muessen unbedingt innerhalb der dem Jahr der Krankenmeldung vorangehenden 5 Jahren geleistet worden sein.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte nur an dem Unfalltag krankversichert sein, um das Krankengeld zu beziehen.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen anderen Unfall (der kein Arbeitsunfall ist) hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte die Haelfte der in jedem einzelnen Fall Anzahl von Arbeitstagen fuer die Gewaehrung des Krankengeldes erforderlichen geleistet zu haben.
Die Unfallmeldung muss innerhalb von 5 Arbeitstage nach dem Unfalltag erfolgen."
Carmen
gut zu hoeren, dass alles wieder im Lot ist. Schon Dich, kein Job kann so wichtig sein, dass Du Dich und das Kind gefaehrdest.
Zum Thema Krankengeld steht auf der IKA-Seite http://www.IKA.gr>http://www.IKA.gr</A> folgendes:
"KRANKEN-UND UNFALLGELD
Anspruch auf Krankengeld haben die Versicherten und die erwerbstaetigen Rentner, sofern
sie von den zustaendigen IKA - Aerzten voruebergehend als arbeitsunfaehig eingestuft werden. Der IKA - Arzt darf eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung fuer laengstens 15 Tage jaehrlich ausstellen. Fuer weitere Zeitraeume (mehr als 15 Tage jaehrlich) ist eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung des IKA - Gesundheitsausschusses erforderlich.
Der Versicherte hat Anspruch auf Krankengeld fuer bis zu:
1. 182 Tage fuer dieselbe oder fuer verschiedene Krankheiten, sofern er 100 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeitstage nicht beruecksichtigt werden. Bauarbeiter muessen 80 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet haben, unter der Voraussetzung, dass sie insgesamt 200 Bauarbeitstage in den letzten 2 Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet haben, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
2. 360 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er 300 Arbeitstage in den letzten zwei Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
3. 720 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er folgende Voraussetzungen erfuellt:
a. 1.500 Arbeitstage, davon mindestens 600 Tage innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Krankenmeldung, oder
b. 4050 Arbeitstage, die sich vom 01.01.92 an jedes Jahr im Durchschnitt um 150 Arbeitstage erhoehen, bis sie 4500 erreichen, oder
c. 300 Arbeitstage bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich nach dem 21. Lebensjahr und um jaehrlich 120 Tage erhoehen bis zum 54. Lebensjahr, wenn 4200 Arbeitstage erforderlich sind. Diese 300 Arbeitstage muessen unbedingt innerhalb der dem Jahr der Krankenmeldung vorangehenden 5 Jahren geleistet worden sein.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte nur an dem Unfalltag krankversichert sein, um das Krankengeld zu beziehen.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen anderen Unfall (der kein Arbeitsunfall ist) hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte die Haelfte der in jedem einzelnen Fall Anzahl von Arbeitstagen fuer die Gewaehrung des Krankengeldes erforderlichen geleistet zu haben.
Die Unfallmeldung muss innerhalb von 5 Arbeitstage nach dem Unfalltag erfolgen."
Carmen