01.08.2004, 10:11:15
Ein Auto kann jeder mitnehmen. Die Höhe der zu bezahlenden Zölle richtet sich nach dem Grund des Umzugs, dem Alter des Autos und dessen Motorvolumen und Wert. Die Liste der nötigen Unterlagen könnt Ihr im zuständigen (richtet sich nach dem Wohnort in DE) griechischen Konsulat anfordern.
Ich bin im Juli (inoffiziell) nach Griechenland gezogen. Zum Glück habe ich mich nicht abgemeldet.
Im Dezember haben wir geheiratet. Theoretisch durfte ich dann auch nicht mehr mit den deutschen Kennzeichen rumfahren, es reicht ja ein netter Nachbar, der einen anzeigt. Ich habe also beim Konsulat nachgefragt und habe ein Liste bekommen, aus den 70gern. Aktueller ging es nicht. (Verlangen die Versicherungskarte, wie es sie eben zuletzt in den 70gern gab, es tut aber auch ein Brief der BVA mit der Auflistung der Versicherungszeiten. <img src="images/icons/icon7.gif" alt=")" border=0 align='absmiddle'>
Laut dieser Liste darf ich mich nicht länger als 6 Monate in GR aufhalten, mein Auto auch nicht, es muß sich mindestens 6 Monate in meinem Besitz befinden (auf meinen Namen angemeldet). Ich muß eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen (die ich nur mit einer Heiratsurkunde oder einen Arbeitsvertrg beantragen kann).
Ich muß eine Mindestwohnzeit in DE von 2Jahren vorweisen (lustig, gilt auch für deutsche Staatsangehörige) Diese ist durch eine gültige Anmeldebescheinigung nachzuweisen, im Anwohnermeldeamt bescheid sagen, dass es irgendwie drin steht, seit wann man in der Gemeinde wohnhaft ist. Auch eine Abmeldebescheinigung ist nötig, dass man ja nicht nur vorgaukelt, umzuziehen. (man kann sich ohne weiteres später wieder anmelden, allerdings lieber nach der Ummeldung des Autos) Das Auto wird nicht automatisch abgemeldet, wenn man in ein anderes Land zieht, es besteht weiterhin Versicherungsschutz und Steuerpflicht in DE, man kann sich die teuren Zollkennzeichen sparen!
Neben dem Sozialversicherungsnachweis braucht man einzeln die Nachweise der Arbeitgeber der letzten zwei Jahre plus einen Kündigungsnnachweis vom allerletzten, Steuerbescheide der letzten zwei Jahre und die Lohnsteuerkarte vom laufendem Jahr. Ich habe studiert, dann geheiratet, das wollten die im Konsulat nicht anerkennen, wollten Arbeitsnachweise. Zum Glück habe ich neben dem Studium gejobbt. Wie es sich später beim Zoll herausgestellt hat, falsch, ich kann auch direkt nach dem Studium umsiedeln und Auto mitnehmen, muß aber wiederum das Studium nachweisen. Zur Not soll man das Konsulat zwingen, eine Anfrage beim Zoll zu tätigen
Gültiger Pass und alle alten Pässe, zum Nachweis, dass man noch nie ein Auto nach GR eingeführt hat.
Bei meinem Auto, BJ 2001 bei 1,6 m^3, fielen 20% des Wertes an. Die %-Sätze sind bei jedem Zoll zu bekommen, einfach das Baujahr und Kubik aufsagen. Falls der Grund des Umzugs eine offizielle Umsiedlung ist, sind es dann nur 20% von diesen 20%, macht 4% vom Wert. Jetzt nur nicht selber rechnen, es kommen noch Gebühren hinzu.
Verlangt beim Zoll wird auch die Originalrechnung. Bloß nicht! Wird das Auto auf den gleichen Namen zur Privatverwendung umgemeldet (rote Kennzeichen für 5 Jahre), reicht eine Ypewsini Dilosi mit der ungefähren Angabe des momentanen Wertes (ungefähr ermitteln und 1000€ weniger angeben) und dass man die Quittung verschlampt hat. Das Auto wird sowieso geschätzt. Vorher alle sichtbaren Exras ausmontieren und ja nicht die Fernbedienung von der Zentralverriegelung vorzeigen
In den Zöllen laufen nette Herren, die gegen ca 200€ alles erledigen, dauert etwas länger. DAs ausfüllen der Zollpapiere ist ohne die allerding unmöglich, wenn man kein Beispiel hat.
Das ganze war leichter und schneller als ich dachte, gekostet hat mein Auto (Neuwert 19000 €, angegebener momentaner Wert 7000€, ausgerechneter Zollwert 7800€) Zollgebühren von ca. 300€. Also, lohnt sich, damit man ruhig schlafen kann.
Es hört sich kompliziert an, ich hatte einen Horror davor, hat ber alles nicht so wehgetan.
Ach so, beim Konsulat persönlich vorsprechen.
Ich war denen sehr verdächtig, weil ich meinen Mann in GR kennengelernt habe und er noch nie in DE war und das wollten sie nicht glauben
Ich bin im Juli (inoffiziell) nach Griechenland gezogen. Zum Glück habe ich mich nicht abgemeldet.
Im Dezember haben wir geheiratet. Theoretisch durfte ich dann auch nicht mehr mit den deutschen Kennzeichen rumfahren, es reicht ja ein netter Nachbar, der einen anzeigt. Ich habe also beim Konsulat nachgefragt und habe ein Liste bekommen, aus den 70gern. Aktueller ging es nicht. (Verlangen die Versicherungskarte, wie es sie eben zuletzt in den 70gern gab, es tut aber auch ein Brief der BVA mit der Auflistung der Versicherungszeiten. <img src="images/icons/icon7.gif" alt=")" border=0 align='absmiddle'>
Laut dieser Liste darf ich mich nicht länger als 6 Monate in GR aufhalten, mein Auto auch nicht, es muß sich mindestens 6 Monate in meinem Besitz befinden (auf meinen Namen angemeldet). Ich muß eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen (die ich nur mit einer Heiratsurkunde oder einen Arbeitsvertrg beantragen kann).
Ich muß eine Mindestwohnzeit in DE von 2Jahren vorweisen (lustig, gilt auch für deutsche Staatsangehörige) Diese ist durch eine gültige Anmeldebescheinigung nachzuweisen, im Anwohnermeldeamt bescheid sagen, dass es irgendwie drin steht, seit wann man in der Gemeinde wohnhaft ist. Auch eine Abmeldebescheinigung ist nötig, dass man ja nicht nur vorgaukelt, umzuziehen. (man kann sich ohne weiteres später wieder anmelden, allerdings lieber nach der Ummeldung des Autos) Das Auto wird nicht automatisch abgemeldet, wenn man in ein anderes Land zieht, es besteht weiterhin Versicherungsschutz und Steuerpflicht in DE, man kann sich die teuren Zollkennzeichen sparen!
Neben dem Sozialversicherungsnachweis braucht man einzeln die Nachweise der Arbeitgeber der letzten zwei Jahre plus einen Kündigungsnnachweis vom allerletzten, Steuerbescheide der letzten zwei Jahre und die Lohnsteuerkarte vom laufendem Jahr. Ich habe studiert, dann geheiratet, das wollten die im Konsulat nicht anerkennen, wollten Arbeitsnachweise. Zum Glück habe ich neben dem Studium gejobbt. Wie es sich später beim Zoll herausgestellt hat, falsch, ich kann auch direkt nach dem Studium umsiedeln und Auto mitnehmen, muß aber wiederum das Studium nachweisen. Zur Not soll man das Konsulat zwingen, eine Anfrage beim Zoll zu tätigen
Gültiger Pass und alle alten Pässe, zum Nachweis, dass man noch nie ein Auto nach GR eingeführt hat.
Bei meinem Auto, BJ 2001 bei 1,6 m^3, fielen 20% des Wertes an. Die %-Sätze sind bei jedem Zoll zu bekommen, einfach das Baujahr und Kubik aufsagen. Falls der Grund des Umzugs eine offizielle Umsiedlung ist, sind es dann nur 20% von diesen 20%, macht 4% vom Wert. Jetzt nur nicht selber rechnen, es kommen noch Gebühren hinzu.
Verlangt beim Zoll wird auch die Originalrechnung. Bloß nicht! Wird das Auto auf den gleichen Namen zur Privatverwendung umgemeldet (rote Kennzeichen für 5 Jahre), reicht eine Ypewsini Dilosi mit der ungefähren Angabe des momentanen Wertes (ungefähr ermitteln und 1000€ weniger angeben) und dass man die Quittung verschlampt hat. Das Auto wird sowieso geschätzt. Vorher alle sichtbaren Exras ausmontieren und ja nicht die Fernbedienung von der Zentralverriegelung vorzeigen
In den Zöllen laufen nette Herren, die gegen ca 200€ alles erledigen, dauert etwas länger. DAs ausfüllen der Zollpapiere ist ohne die allerding unmöglich, wenn man kein Beispiel hat.
Das ganze war leichter und schneller als ich dachte, gekostet hat mein Auto (Neuwert 19000 €, angegebener momentaner Wert 7000€, ausgerechneter Zollwert 7800€) Zollgebühren von ca. 300€. Also, lohnt sich, damit man ruhig schlafen kann.
Es hört sich kompliziert an, ich hatte einen Horror davor, hat ber alles nicht so wehgetan.
Ach so, beim Konsulat persönlich vorsprechen.
Ich war denen sehr verdächtig, weil ich meinen Mann in GR kennengelernt habe und er noch nie in DE war und das wollten sie nicht glauben