Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 1

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#2
Hab auch noch was zum Thema gehoert: Wenn man innerhalb der beruehmten drei Monate einen Job in GR gefunden hat, unterschreibe man den Arbeitsvertrag tunlichst NICHT. Sondern reist zurueck nach D und unterschreibt ihn im Beisein des Arbeitsamtberaters: dann naemlich uebernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten.

Das hat Paul erzaehlt, der hier mal ein Treffen in Exarcheia organisiert hatte - wenn er noch mitliest, sollte er das noch mal genauer ausfuehren! Glaub aber, er ist im Moment viel zu sehr mit Behoerdengaengen beschaeftigt Smile Nun, vielleicht kannst Du diesbezueglich bei EURES noch mal nachfragen, sprichst ja viel und gern mit denen *ggggg

Carmen
Zitieren
#2
Hab auch noch was zum Thema gehoert: Wenn man innerhalb der beruehmten drei Monate einen Job in GR gefunden hat, unterschreibe man den Arbeitsvertrag tunlichst NICHT. Sondern reist zurueck nach D und unterschreibt ihn im Beisein des Arbeitsamtberaters: dann naemlich uebernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten.

Das hat Paul erzaehlt, der hier mal ein Treffen in Exarcheia organisiert hatte - wenn er noch mitliest, sollte er das noch mal genauer ausfuehren! Glaub aber, er ist im Moment viel zu sehr mit Behoerdengaengen beschaeftigt Smile Nun, vielleicht kannst Du diesbezueglich bei EURES noch mal nachfragen, sprichst ja viel und gern mit denen *ggggg

Carmen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 1 - von Carmen - 13.07.2004, 15:19:47

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste