24.06.2004, 11:41:06
Hallo Nicole,
Die E111 ist nur für akute Erkrankungen oder Unfälle im Ausland gültig. Eine Geburt ist aber ein vorauskalkulierbarer Fall, also braucht man dafür die E112. Die wiederum muss von der IKA genehmigt werden, d.h. es müssen medizinische Gründe vorliegen, die eine Behandlung im Ausland zwingend machen.
Da jedoch die Entbindungskosten in D um ein vielfaches höher sind, als in GR (wir reden immer über stattliche Entbindungskliniken), wird es sehr schwierig sein die IKA dazu zu bewegen eine E112 auszustellen.
Gruß, Stathis
Die E111 ist nur für akute Erkrankungen oder Unfälle im Ausland gültig. Eine Geburt ist aber ein vorauskalkulierbarer Fall, also braucht man dafür die E112. Die wiederum muss von der IKA genehmigt werden, d.h. es müssen medizinische Gründe vorliegen, die eine Behandlung im Ausland zwingend machen.
Da jedoch die Entbindungskosten in D um ein vielfaches höher sind, als in GR (wir reden immer über stattliche Entbindungskliniken), wird es sehr schwierig sein die IKA dazu zu bewegen eine E112 auszustellen.
Gruß, Stathis