18.04.2004, 16:25:32
Zu Mietvertraegen:
Es gibt ein Standardformular, das man im Papierwarengeschaeft kaufen kann. Es wurde (soweit ich weiss) vom Verband der Hauseigentuemer entworfen und ist eigentlich allgemein gebraeuchlich. Manchmal lassen Eigentuemer von ihrem Anwalt einen mehrseitigen Vertrag aufsetzen, inhaltlich unterscheidet der sich aber eigentlich kaum vom Standard.
Zu Arbeitsvertraegen:
Es ist unueblichen, einen schriftlichen Vertrag zu machen und wenn er gemacht wird, spiegelt er die Gesetzeslage wider. Jegliche andere Vereinbarung (z.B. zum Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld etc) ist sowieso ungueltig.
Bescheid weiss der Steuerberater. Und vermutlich die Gewerkschaft.
Hast Du denn spezielle Fragen?
Gruss von Carmen