12.02.2004, 16:07:28
Das ganze ist meines Wissens EU-weit einheitlich geregelt (wobei die Einheitlichkeit in GR ja manchmal etwas in Frage gestellt wird). EU-Bürger benötigen die Aufenthaltsgenehmigung. Wer mit einem Einwohner der Landes verheiratet ist, muss keine besonderen Nachweise (wie z.B. dass man sich selbst ernähren kann) liefern. In D. gilt die Genehmigung 5 Jahre. Irgenwann sollte das ganze mal wegfallen, ist bis jetzt aber noch nicht passiert. Wer in D die Verlägerung verpasst, kann übrigens mit empfindlichen Ordnungsstrafen belegt werden. Einige hundert Euro, theoretisch!
Grüße,
Rainer
Grüße,
Rainer