Befristete Krankenversicherung -Aufenthaltsberechtigung ach ja und so vieles :)

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#29

Hallo Petra,

das mit der KV ist wirklich einfach:

IKA und aehnliche: nur fuer die, die steuerpflichtig arbeiten (entweder angestellt oder gewerblich).

Private griech. KV: fuer die, die es wollen. Da IKA Pflicht fuer Erwerbstaetige ist, bezahlt man dann die Private obendrauf. Deshalb wird im Falle der Erwerbstaetigkeit meist keine griech. Vollversicherung abgeschlossen, sondern eine Zusatzversicherung.

Alles wie in D, nur dass es eben keine Beitragsbemessungsgrenze gibt und auch keine freiwillige IKA-Versicherung.

Du kannst Dich in D bei einem Gruppenversicherer wie die Barmer oder die Hanse Merkur versichern. Die haben spezielle Tarife fuer spezielle "Berufsgruppen" oder "Mitgliedergruppen". Eine Gruppe sind eben die, die sich befristet im Ausland aufhalten (gibt verschiedene Tarife, fuer 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre).


Arbeitslosengeld:

Wenn Du nach der Kuendigung in D gesperrt wirst, wirst Du das auch in GR. Aber sobald Dein Anspruch beginnt, musst Du zunaechst in D diesen beruehmten Antrag stellen, der Dich berechtigt, in GR die Leistungen zu beziehen. Normalerweise fliegen diese Leute deshalb nach Ablauf der Sperrfrist noch mal nach D, wegen des Papierkrams. Erkundige Dich dazu entweder bei Deiem lokalen Arbeitsamt oder beim Arbeitsamt Nuernberg, das fuer Auslandsfragen zustaendig ist.

Gruss von Carmen
Zitieren
#29

Hallo Petra,

das mit der KV ist wirklich einfach:

IKA und aehnliche: nur fuer die, die steuerpflichtig arbeiten (entweder angestellt oder gewerblich).

Private griech. KV: fuer die, die es wollen. Da IKA Pflicht fuer Erwerbstaetige ist, bezahlt man dann die Private obendrauf. Deshalb wird im Falle der Erwerbstaetigkeit meist keine griech. Vollversicherung abgeschlossen, sondern eine Zusatzversicherung.

Alles wie in D, nur dass es eben keine Beitragsbemessungsgrenze gibt und auch keine freiwillige IKA-Versicherung.

Du kannst Dich in D bei einem Gruppenversicherer wie die Barmer oder die Hanse Merkur versichern. Die haben spezielle Tarife fuer spezielle "Berufsgruppen" oder "Mitgliedergruppen". Eine Gruppe sind eben die, die sich befristet im Ausland aufhalten (gibt verschiedene Tarife, fuer 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre).


Arbeitslosengeld:

Wenn Du nach der Kuendigung in D gesperrt wirst, wirst Du das auch in GR. Aber sobald Dein Anspruch beginnt, musst Du zunaechst in D diesen beruehmten Antrag stellen, der Dich berechtigt, in GR die Leistungen zu beziehen. Normalerweise fliegen diese Leute deshalb nach Ablauf der Sperrfrist noch mal nach D, wegen des Papierkrams. Erkundige Dich dazu entweder bei Deiem lokalen Arbeitsamt oder beim Arbeitsamt Nuernberg, das fuer Auslandsfragen zustaendig ist.

Gruss von Carmen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Befristete Krankenversicherung -Aufenthaltsberechtigung ach ja und so vieles :) - von Carmen - 28.01.2004, 05:10:17

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste