23.01.2004, 23:11:55
Hallo Inge,
bei mir ist die Eheschliessung noch nicht so lange her, auch binational. Das Ehefähigkeitszeugnis musste meine Frau sich auch von ihrem Heimatbürgermeisteramt in GR ausstellen lassen, damit wir dann in D heiraten konnten. (War übrigens ne wunderschöne Hochzeit)
Die international Heiratsurkunde ist wohl neueren Datums, ist ne Heiratsurkunde in den Sprachen der EU, ähnlich unserem Pass, halt aber nur eine Seite und Rückseite. Aber, damit meine Frau auch in GR( und nicht nur in D) als verheiratet gilt, muss die Ehe durch das zuständige Bürgermeisteramt genehmigt werden, und dazu muss auf der Heiratsurkunde die Apostille aufgestempelt und ausgefüllt sein.
Aber, dieses Convention wurde schon 1961 erlassen, vielleicht bräuchtest du die Registrierung auch, um in GR als verheiratet mit deinem griechischen Mann zu gelten? Oder bist du registriert, auch ohne Apostille?
Es grüßt
Lang-Hans
bei mir ist die Eheschliessung noch nicht so lange her, auch binational. Das Ehefähigkeitszeugnis musste meine Frau sich auch von ihrem Heimatbürgermeisteramt in GR ausstellen lassen, damit wir dann in D heiraten konnten. (War übrigens ne wunderschöne Hochzeit)
Die international Heiratsurkunde ist wohl neueren Datums, ist ne Heiratsurkunde in den Sprachen der EU, ähnlich unserem Pass, halt aber nur eine Seite und Rückseite. Aber, damit meine Frau auch in GR( und nicht nur in D) als verheiratet gilt, muss die Ehe durch das zuständige Bürgermeisteramt genehmigt werden, und dazu muss auf der Heiratsurkunde die Apostille aufgestempelt und ausgefüllt sein.
Aber, dieses Convention wurde schon 1961 erlassen, vielleicht bräuchtest du die Registrierung auch, um in GR als verheiratet mit deinem griechischen Mann zu gelten? Oder bist du registriert, auch ohne Apostille?
Es grüßt
Lang-Hans