23.01.2004, 23:08:11
Lang-Hans Silber schrieb:
> Also, der Sinn der Apostille ist nicht ganz klar, eine amtliche Stelle beglaubigt die andere amtliche Stelle. Soll hier etwa vor der Möglichkeit der Bi-Polygamie geschütz werden?
> Die Krankenversicherung (KV ?) verlangt es nicht, das Finanzamt verlangt es nicht, das Nomarchia hat es verlangt, aber die Registrierung dort ist freiwillig.
----------- bis hier ist es genau so wie ich es kenne ----------------------
> Zum grenznahen Vaterlandsdienst kann ich nichts sagen, den habe ich nicht erbracht, weder grenznah noch überhaupt, aber gibt's den nicht auch anderswo,
Das sind die Vorteile der GR SB

nicht unbedingt immer grenznah, doch er existiert noch (wird er noch als Liebe zum Vaterland ausgelegt?).
Und wieeeee !
Tipp : Komme aus D nach GR, zweiffle an der Existensberechtigung des Vereins und erlebe dein persönliches blaues Wunder .....
