23.01.2004, 22:28:58
Lang-Hans Silber schrieb:
> Für den Fall, daß du nach GR ziehst, hier wohnen und leben willst und vielleicht eines Tages einmal die griechische Staatsbürgerschaft beantragen willst. Als ein Beispiel...
Nunja, die griechische Staatsbürgerschaft hat mir schlaflose Nächte an Grenzesnähe in Tarnuniform geschenkt. Ich glaube nicht, dass man die mir ausgerechnet heute streitig machen will....
> Aber das ist ja nur wichtig bei Eheschliessungen, die in Deutschland stattgefunden haben und an der mindestens ein griechischer Bürger beteiligt gewesen ist.
Hm, das ist Auslegungssache bei Doppelstaatler. Die KV hat die Apostille nicht angefragt. Mal schauen, was das Finanzamt dazu sagt.