Befristete Krankenversicherung -Aufenthaltsberechtigung ach ja und so vieles :)

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#7
Hallo Anette,
Zur Frage, ob die Apostille benötigt wird oder nicht.
Wenn du in Deutschland heiratest und eine Heiratsurkunde(internationale) ausgestellt bekommen hast, und du diese Heirat in Griechenland anerkennen und registrieren lassen willst, brauchst du die Apostille "Convention de la Haye du 5. Octobre 1961" - Haager Convention vom 5. Oktober 1961-.
Sie wird vom Innenministerium deines Heimatlandes ( Bayern, Baden-Württmbg. Hesssen etc.) ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Heiratsurkunde, die Vollzugsberechtigung des Standesbeamten, die Echtheit des Siegels etc.
Ist keine große Sache, diese Apostille. Hierbei handelt es sich um einen Stempel,der auf der Rückseite der internationalen Heiratsurkunde angebracht wird und der von einem Regierungs-Amtsrat oder so des Innenministeriums handschriftlich zu ergänzen ist.
Gruß Lang-Hans
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#7
Hallo Anette,
Zur Frage, ob die Apostille benötigt wird oder nicht.
Wenn du in Deutschland heiratest und eine Heiratsurkunde(internationale) ausgestellt bekommen hast, und du diese Heirat in Griechenland anerkennen und registrieren lassen willst, brauchst du die Apostille "Convention de la Haye du 5. Octobre 1961" - Haager Convention vom 5. Oktober 1961-.
Sie wird vom Innenministerium deines Heimatlandes ( Bayern, Baden-Württmbg. Hesssen etc.) ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Heiratsurkunde, die Vollzugsberechtigung des Standesbeamten, die Echtheit des Siegels etc.
Ist keine große Sache, diese Apostille. Hierbei handelt es sich um einen Stempel,der auf der Rückseite der internationalen Heiratsurkunde angebracht wird und der von einem Regierungs-Amtsrat oder so des Innenministeriums handschriftlich zu ergänzen ist.
Gruß Lang-Hans
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Befristete Krankenversicherung -Aufenthaltsberechtigung ach ja und so vieles :) - von kyriakopoulou - 23.01.2004, 20:08:47

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