22.01.2004, 20:53:00
Die Krankenversicherung muss noch 1 Jahr gueltig sein...wenn Du sie nicht kuendigst, wenn Du D verlaesst, IST sie ja unendlich gueltig, zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Aufenthaltsgenehmigung. Wo ist das Problem? Und am naechsten Tag kannst Du sie kuendigen, kraeht kein Hahn nach.
Apostille: keine Ahnung.
Gruss von Carmen