Befristete Krankenversicherung -Aufenthaltsberechtigung ach ja und so vieles :)

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#2

Die Krankenversicherung muss noch 1 Jahr gueltig sein...wenn Du sie nicht kuendigst, wenn Du D verlaesst, IST sie ja unendlich gueltig, zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Aufenthaltsgenehmigung. Wo ist das Problem? Und am naechsten Tag kannst Du sie kuendigen, kraeht kein Hahn nach.

Apostille: keine Ahnung.

Gruss von Carmen
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#2

Die Krankenversicherung muss noch 1 Jahr gueltig sein...wenn Du sie nicht kuendigst, wenn Du D verlaesst, IST sie ja unendlich gueltig, zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Aufenthaltsgenehmigung. Wo ist das Problem? Und am naechsten Tag kannst Du sie kuendigen, kraeht kein Hahn nach.

Apostille: keine Ahnung.

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Befristete Krankenversicherung -Aufenthaltsberechtigung ach ja und so vieles :) - von Carmen - 22.01.2004, 20:53:00

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