Bauen

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#5
In Privatbauen sind idR nur bedingt Baugenehmigungen fuer Innenarbeiten erforderlich (Streichen, Bodenbelaege, usw.), vor allem wenn die Aussenhaut und das Dach unberuehrt bleiben. Genehmigungspflichtige Arbeiten muessen immer der IKA gemeldet werden, Eigenleistungen sind dann abzurechnen, wenn die Nutzflaeche des Gebaeudes 150 qm uebersteigt. Andernfalls sind Eigenleistungen moeglich, sie duerfen max. 30% der Arbeiten pro Bauabschnitt ausmachen, und der Eigenleister muss ausserdem eine Berufstaetigkeit als Baumensch (mind. 600 Tage bzw. 100 Tage als Bauhilfsarbeiter) nachweisen koennen oder selber ein Baugeschaeft angemeldet haben.
Im Fall eines Restaurants mit Wohnung handelt es sich aber nicht um ein Privatgebaeude.
Haeufig wird es so gemacht, dass Arbeiten gemeldet und abgerechnet werden, und zusaetzliche Arbeiten "ploetzlich anfallen und mal eben nebenbei geleistet werden".
Arbeiten mit Auswirkung an der Aussenhaut oder am Dach, auch wenn sie genehmigt und gemeldet sind, ziehen haeufig eine Abmeldung (aus Sicherheitsgruenden) vom Stromnetz mit sich.
Aus Sicherheitsgruenden (Erdbebengefahr) duerfen vor allem auf Kreta keine Neubauten mehr ausschliesslich aus Stein erfolgen, dh keine Steinhaeuser im traditionellen Stil als Neubauten. Dass die alten Dinger schon seit hunderten von Jahren erdbebensicher stehen, interessiert keinen.
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#5
In Privatbauen sind idR nur bedingt Baugenehmigungen fuer Innenarbeiten erforderlich (Streichen, Bodenbelaege, usw.), vor allem wenn die Aussenhaut und das Dach unberuehrt bleiben. Genehmigungspflichtige Arbeiten muessen immer der IKA gemeldet werden, Eigenleistungen sind dann abzurechnen, wenn die Nutzflaeche des Gebaeudes 150 qm uebersteigt. Andernfalls sind Eigenleistungen moeglich, sie duerfen max. 30% der Arbeiten pro Bauabschnitt ausmachen, und der Eigenleister muss ausserdem eine Berufstaetigkeit als Baumensch (mind. 600 Tage bzw. 100 Tage als Bauhilfsarbeiter) nachweisen koennen oder selber ein Baugeschaeft angemeldet haben.
Im Fall eines Restaurants mit Wohnung handelt es sich aber nicht um ein Privatgebaeude.
Haeufig wird es so gemacht, dass Arbeiten gemeldet und abgerechnet werden, und zusaetzliche Arbeiten "ploetzlich anfallen und mal eben nebenbei geleistet werden".
Arbeiten mit Auswirkung an der Aussenhaut oder am Dach, auch wenn sie genehmigt und gemeldet sind, ziehen haeufig eine Abmeldung (aus Sicherheitsgruenden) vom Stromnetz mit sich.
Aus Sicherheitsgruenden (Erdbebengefahr) duerfen vor allem auf Kreta keine Neubauten mehr ausschliesslich aus Stein erfolgen, dh keine Steinhaeuser im traditionellen Stil als Neubauten. Dass die alten Dinger schon seit hunderten von Jahren erdbebensicher stehen, interessiert keinen.
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Bauen - von Sonne - 12.01.2004, 12:35:01
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Bauen - von Sonne - 12.01.2004, 15:44:39
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