05.03.2022, 17:54:59
Die Bescheide zur sogenannten Einheitlichen Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA) sollen fortan nicht mehr wie bisher im September, sondern bereits im April ergehen und dabei dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumen, die festgestellte Steuerschuld in bis zu 10 Monatsraten (gleicher Höhe) zu begleichen. Die Fälligstellung wird demnach gegebenenfalls jeweils den Zeitraum ab Mai des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres umfassen.
Parallel wird die Abgabefrist der Immobiliendeklaration E9 bezüglich im Vorjahr eingetretener Änderungen des Immobilienbesitzstatus von Ende Mai auf nunmehr Ende März vorgezogen. Wer von dieser jüngst beschlossenen Friständerung betroffen ist, sollte sich als sputen ... .
Parallel wird die Abgabefrist der Immobiliendeklaration E9 bezüglich im Vorjahr eingetretener Änderungen des Immobilienbesitzstatus von Ende Mai auf nunmehr Ende März vorgezogen. Wer von dieser jüngst beschlossenen Friständerung betroffen ist, sollte sich als sputen ... .