Erfahrungen mit Thema "Kindergeld aus Deutschland beziehen"?

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#1
Hallo zusammen!

Ist schon eine ganze Weile her, dass ich hier zum letzten Mal aktiv war... 

Konkret stellt sich mir gerade die Frage, ob es unter den Mitgliedern aktuelle Erfahrungsberichte gibt, was das Thema "Kindergeld aus Deutschland beziehen" anbelangt. So Gott will, wird das Thema ab Ende des Jahres für mich und meine griechische Frau relevant werden.

Durch die Suchfunktion zum Thema "Kindergeld" konnte ich nichts Aktuelles finden, das aktuellste ist von 2013. 

Ein paar Infos habe ich schon gesammelt, speziell über die "Familienkasse Bayern Süd", nachdem mich das Konsulat in Thessaloniki dorthin weiterverweisen hat. 

Ich denke, der wichtigste Punkt ist, dass man in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sein muss (siehe Auszug aus E-Mail unten). Im Prinzip lautet meine Frage wohl: 

Gibt es jemanden, der sich mit der Thematik auskennt, oder kennt jemand hier jemanden, der mich dazu beraten könnte? Ich erwarte natürlich keine kostenlose Beratung.

Vermutlich erschwerend kommt für mich hinzu, dass ich nicht nur Angestellter hier hin Griechenland bin, sondern auch noch ein eigenes (1-Mann-) Unternehmen hier in Griechenland angemeldet habe. Ich muss also eruieren, ob sich das wirklich lohnt, zu versuchen, in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig zu sein. Das Kindergeld an sich (zusätzlich zu dem, was meine alte bayerische Heimat hier wohl für die ersten etwa 3 Jahre anbietet), ist zweifellos deutlich besser als das, was man hier in Griechenland an Kindergeld bekommt. Aber eine Verlagerung der kompletten Besteuerung nach Deutschland muss sicherlich auch erst einmal durchgerechnet werden - und mit den jährlich schwankenden Einnahmen eines eigenen Unternehmens wird so eine Berechnung u.U. nicht einfacher. Allerdings weiß ich nicht, ob ich sowohl die Einkünfte als Angestellter als auch aus meinem Unternehmen komplett in Dtld versteuern müsste, oder ob es reichen würde, dass eines der beiden zu 100% in Dtld versteuert wird. Dafür wäre dann eben der Berater angedacht, den ich hier suche Smile

Die von der Familienkasse erhaltene Info ist die:

"laut Einkommensteuergesetz (EStG) gilt:
 
§ 62 Anspruchsberechtigte
 
(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
 
Sollte das zutreffen, können Sie einen Antrag auf Kindergeld in Deutschland stellen."



Meine darauf folgende Frage vor etwa einer Woche, ob ich beide Einkommen uneingeschränkt in Dtld versteuern muss, hat man mir noch nicht beantwortet.

Schöne Grüße aus Thessaloniki
David
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#1
Hallo zusammen!

Ist schon eine ganze Weile her, dass ich hier zum letzten Mal aktiv war... 

Konkret stellt sich mir gerade die Frage, ob es unter den Mitgliedern aktuelle Erfahrungsberichte gibt, was das Thema "Kindergeld aus Deutschland beziehen" anbelangt. So Gott will, wird das Thema ab Ende des Jahres für mich und meine griechische Frau relevant werden.

Durch die Suchfunktion zum Thema "Kindergeld" konnte ich nichts Aktuelles finden, das aktuellste ist von 2013. 

Ein paar Infos habe ich schon gesammelt, speziell über die "Familienkasse Bayern Süd", nachdem mich das Konsulat in Thessaloniki dorthin weiterverweisen hat. 

Ich denke, der wichtigste Punkt ist, dass man in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sein muss (siehe Auszug aus E-Mail unten). Im Prinzip lautet meine Frage wohl: 

Gibt es jemanden, der sich mit der Thematik auskennt, oder kennt jemand hier jemanden, der mich dazu beraten könnte? Ich erwarte natürlich keine kostenlose Beratung.

Vermutlich erschwerend kommt für mich hinzu, dass ich nicht nur Angestellter hier hin Griechenland bin, sondern auch noch ein eigenes (1-Mann-) Unternehmen hier in Griechenland angemeldet habe. Ich muss also eruieren, ob sich das wirklich lohnt, zu versuchen, in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig zu sein. Das Kindergeld an sich (zusätzlich zu dem, was meine alte bayerische Heimat hier wohl für die ersten etwa 3 Jahre anbietet), ist zweifellos deutlich besser als das, was man hier in Griechenland an Kindergeld bekommt. Aber eine Verlagerung der kompletten Besteuerung nach Deutschland muss sicherlich auch erst einmal durchgerechnet werden - und mit den jährlich schwankenden Einnahmen eines eigenen Unternehmens wird so eine Berechnung u.U. nicht einfacher. Allerdings weiß ich nicht, ob ich sowohl die Einkünfte als Angestellter als auch aus meinem Unternehmen komplett in Dtld versteuern müsste, oder ob es reichen würde, dass eines der beiden zu 100% in Dtld versteuert wird. Dafür wäre dann eben der Berater angedacht, den ich hier suche Smile

Die von der Familienkasse erhaltene Info ist die:

"laut Einkommensteuergesetz (EStG) gilt:
 
§ 62 Anspruchsberechtigte
 
(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
 
Sollte das zutreffen, können Sie einen Antrag auf Kindergeld in Deutschland stellen."



Meine darauf folgende Frage vor etwa einer Woche, ob ich beide Einkommen uneingeschränkt in Dtld versteuern muss, hat man mir noch nicht beantwortet.

Schöne Grüße aus Thessaloniki
David
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Erfahrungen mit Thema "Kindergeld aus Deutschland beziehen"? - von David2004 - 11.05.2021, 10:19:26

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