30.12.2003, 11:19:32
Hallo Petra,
anbei die IKA-Regularien in Kurzform auf deutsch. Von der relativ neuen Regelung fuer Scheidungsfrauen steht dort aber noch nichts. Insgesamt ist eine freiwillige IKA-Versicherung wie Andreas sagte tatsaechlich moeglich, allerdings nur, wenn man so und so lange versicherungspflichtig beschaeftigt war. Man kann nach Verlust des Arbeitsplatzes fuer eine gewisse Zeit seine IKA-Mitgliedschaft aufrecht erhalten, allerdings gehen diese freiwilligen Versicherungszeiten nicht in die Rentenberechnung ein.
http://www.ika.gr/de/german.doc>http://w....doc</A>
Besondere Regelungen gelten fuer Auslandsgriechen - sind deine Schwiegereltern Deutsche oder griech. Staatsbuerger?
Herzliche Gruesse
Carmen