30.12.2003, 00:06:17
Hallo Petra,
man kann sich grundsaetzlich NICHT freiwillig und selbstbestimmt im staatlichen Sozialtraeger versichern. In keinem Alter, unter keinen Bedingungen.
Die nichtarbeitende Ehefrau ist selbstverstaendlich (wie auch Kinder) mitversichert, sofern der Herr Gemahl arbeitet.
Verstehst: IKA und aehnliche sind PFLICHT fuer alle Erwerbstaetigen und diejenigen, die ein Gewerbe angemeldet haben, fuer ihre direkten Angehoerigen dann kostenlos. Sofern sie nicht selbst arbeitende Pflichtversicherte sind. Entsprechendes gilt fuer Arbeitslose, die Arbeitslosengeld bekommen und Kranke.
Fuer den Teil der Gesellschaft, der nicht unter diese Kategorien faellt, gibt es auch keine Gesundheitsversorgung. Punktumbasta. So einfach ist die Welt: man hat Geld und kauft sich eine private Absicherung oder ein Problem, vor dem allerdings der Staat die Augen verschliesst.
Bis vor einigen Jahren (jetzt erst ganz kuerzlich geaendert!) war es sogar so, dass Ehefrauen bei der Scheidung aus der IKA flogen - inkl. ihrer Rentenansprueche. So konnt's aussehen mit sagen wir 50...ziemlich uebel.
Also miese Ehe durchhalten, sonst war's Schluss mit lustig.
Aber jetzt duerfen diese Scheidungsfrauen - als einzige Ausnahmegruppe - sich tatsaechlich freiwillig IKA-weiter-versichern und erhalten auch Rentenansprueche rueckwirkend fuer die Ehezeit und fuer die neuversicherte Zeit.
Wieso interessieren sich Deine Schwiegereltern dafuer? Rentner sind doch eh automatisch weiterhin in der IKA abgesichert?!
Carmen