03.03.2020, 13:52:22
Vielen Dank für die Antworten.
Ich muss Änderungen bei der E9 vornehmen lassen. Wenn das durch ist würde ich gerne noch einmal darauf zurückkommen. Ich bin gerade im Gespräch mit einer neuen Steuerberaterin und hoffe es klappt.
Der alte Steuerberater Serefidis & Partners mit Büro in Athen und Thessaloniki hat einfach, ohne Begründung aufgehört sich um meine Steuererklärung zu kümmern. Ich bekam dann ein Bußgeldbescheid (mit Verzugszinsen) direkt von TAXISnet. Wie sich herausstellte, hat er die Steuererklärung 2017 erst im Mai 2019 gemacht. Er reagiert nicht auf meine unzähligen Anrufe und Mails. Ich habe keine Ahnung warum. Am Geld kann es nicht liegen, es sind keine Rechnungen offen. Er ist auch meine Kontaktperson für GR, demnach hätte er mich wenigstens über das Bußgeld informieren müssen, (zumal er auch fließend deutsch spricht).
Mir ist nicht klar ob ich ein Bußgeldbescheid bekommen habe wegen der verspäteten Meldung der E9 oder der Steuererklärung E1. Aber wenn man wegen der E9 nie wieder, nach Antragstellung, etwas einreichen muss, solange sich nichts ändert, dann lag es wohl nicht an E9.
Ist denn keinerlei Bestätigung für E9 notwendig, auch kein "Auslösen" online im TAXISnet?
Die E1 ist bei mir nur eine Null Nummer. Man muss zwar keine abgeben, wenn man keine Einnahmen hat, wie ich, aber wenn man irgendwann das Haus/Grundstück verkaufen, verschenken, übertragen möchte werden alle E1 nachgefordert (seit Immobilienbesitz???). Das könnte dann vielleicht schwierig werden. Das Bußgeld, das dann für verspätetes Einreichen fällig wird, kann man sicherlich vernachlässigen.
Ich muss Änderungen bei der E9 vornehmen lassen. Wenn das durch ist würde ich gerne noch einmal darauf zurückkommen. Ich bin gerade im Gespräch mit einer neuen Steuerberaterin und hoffe es klappt.
Der alte Steuerberater Serefidis & Partners mit Büro in Athen und Thessaloniki hat einfach, ohne Begründung aufgehört sich um meine Steuererklärung zu kümmern. Ich bekam dann ein Bußgeldbescheid (mit Verzugszinsen) direkt von TAXISnet. Wie sich herausstellte, hat er die Steuererklärung 2017 erst im Mai 2019 gemacht. Er reagiert nicht auf meine unzähligen Anrufe und Mails. Ich habe keine Ahnung warum. Am Geld kann es nicht liegen, es sind keine Rechnungen offen. Er ist auch meine Kontaktperson für GR, demnach hätte er mich wenigstens über das Bußgeld informieren müssen, (zumal er auch fließend deutsch spricht).
Mir ist nicht klar ob ich ein Bußgeldbescheid bekommen habe wegen der verspäteten Meldung der E9 oder der Steuererklärung E1. Aber wenn man wegen der E9 nie wieder, nach Antragstellung, etwas einreichen muss, solange sich nichts ändert, dann lag es wohl nicht an E9.
Ist denn keinerlei Bestätigung für E9 notwendig, auch kein "Auslösen" online im TAXISnet?
Die E1 ist bei mir nur eine Null Nummer. Man muss zwar keine abgeben, wenn man keine Einnahmen hat, wie ich, aber wenn man irgendwann das Haus/Grundstück verkaufen, verschenken, übertragen möchte werden alle E1 nachgefordert (seit Immobilienbesitz???). Das könnte dann vielleicht schwierig werden. Das Bußgeld, das dann für verspätetes Einreichen fällig wird, kann man sicherlich vernachlässigen.