10.08.2018, 00:11:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2018, 00:29:42 von Γιάννης Εφτά.)
Mir ist bekannt, dass zwischen Griechenland und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Ich bin in Griechenland Steuerausländer.
Hier ein Auszug aus einem Beitrag den ich auch noch verlinke:
Auf der anderen Seite ist ein im Ausland Steueransässiger nicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Griechenland verpflichtet, sofern er hier kein reales Einkommen erwirbt.
„Es sei betont, das für die Steuerausländer nicht die sogenannten Lebensführungsindizien gelten und eine solche Person folglich nicht für das gemutmaßte (fiktive) Einkommen besteuert wird, das sich beispielsweise aus dem Unterhalt eines Fahrzeugs oder einer Urlaubswohnung in Griechenland ergibt. Ebenfalls kommen auf diese Personen unter der Voraussetzung, dass sie in Griechenland kein reales Einkommen erwerben, auch nicht die sogenannten Vermögenserwerbsindizien (Erwerb von Immobilien, Fahrzeugen usw.) zur Anwendung.“
http://www.griechenland-blog.gr/2018/02/...d/2141857/
Interessieren würden mich außerdem Antworten zur eigentlichen Frage!
Ich bin in Griechenland Steuerausländer.
Hier ein Auszug aus einem Beitrag den ich auch noch verlinke:
Auf der anderen Seite ist ein im Ausland Steueransässiger nicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Griechenland verpflichtet, sofern er hier kein reales Einkommen erwirbt.
„Es sei betont, das für die Steuerausländer nicht die sogenannten Lebensführungsindizien gelten und eine solche Person folglich nicht für das gemutmaßte (fiktive) Einkommen besteuert wird, das sich beispielsweise aus dem Unterhalt eines Fahrzeugs oder einer Urlaubswohnung in Griechenland ergibt. Ebenfalls kommen auf diese Personen unter der Voraussetzung, dass sie in Griechenland kein reales Einkommen erwerben, auch nicht die sogenannten Vermögenserwerbsindizien (Erwerb von Immobilien, Fahrzeugen usw.) zur Anwendung.“
http://www.griechenland-blog.gr/2018/02/...d/2141857/
Interessieren würden mich außerdem Antworten zur eigentlichen Frage!