19.12.2003, 11:52:02
Tanja schrieb:
> Wieso will die deutsche Behörde eine Bestätigung d. griechischen Behörde?
achso, das hatte ich uebersehen.
Sie wollen diesen Nachweis, weil man nicht in 2 Laendern Kindergeld beziehen darf.
In GR hat man nur Anspruch auf KG, wenn man arbeitet, wenn Arbeitgeber und man selbst je 1% des Einkommen auf ein Sonderkonto beim OAED einzahlt und wenn man dann die Auszahlung von 5,87 Euro rueckwirkend pro eingezahltem Monat im naechsten Jahr beantragt. Hast Du also im Januar 2003 dieses Geld eingezahlt, dann wird es Dir Ende 2004 (!) ausgezahlt.
Die deutsche Kindergeldstelle will nun ab Januar 2001 (!) fortlaufend nachgewiesen wissen: habe ich gearbeitet oder nicht, habe ich eingezahlt oder nicht, habe ich bezogen oder nicht.
Weshalb nun gerade dieser Zeitraum und wer mir etwas bestaetigt, was ich NICHT getan habe - schrill.
Anyway, es wird sich klaeren und dann kann ich genau berichten, wie das funktioniert.
Uebrigens gibt es aufgrund irgendeiner EU-Vereinbarung fuer jedes Land zweisprachige Formulare, es handelt sich demnach nicht um ein deutsches Formular, was die Griechen ausfuellen muessen, sondern um einen EU-Vorgang.
Jetzt klarer?
Gruesse von Carmen
> Wieso will die deutsche Behörde eine Bestätigung d. griechischen Behörde?
achso, das hatte ich uebersehen.
Sie wollen diesen Nachweis, weil man nicht in 2 Laendern Kindergeld beziehen darf.
In GR hat man nur Anspruch auf KG, wenn man arbeitet, wenn Arbeitgeber und man selbst je 1% des Einkommen auf ein Sonderkonto beim OAED einzahlt und wenn man dann die Auszahlung von 5,87 Euro rueckwirkend pro eingezahltem Monat im naechsten Jahr beantragt. Hast Du also im Januar 2003 dieses Geld eingezahlt, dann wird es Dir Ende 2004 (!) ausgezahlt.
Die deutsche Kindergeldstelle will nun ab Januar 2001 (!) fortlaufend nachgewiesen wissen: habe ich gearbeitet oder nicht, habe ich eingezahlt oder nicht, habe ich bezogen oder nicht.
Weshalb nun gerade dieser Zeitraum und wer mir etwas bestaetigt, was ich NICHT getan habe - schrill.
Anyway, es wird sich klaeren und dann kann ich genau berichten, wie das funktioniert.
Uebrigens gibt es aufgrund irgendeiner EU-Vereinbarung fuer jedes Land zweisprachige Formulare, es handelt sich demnach nicht um ein deutsches Formular, was die Griechen ausfuellen muessen, sondern um einen EU-Vorgang.
Jetzt klarer?
Gruesse von Carmen