19.12.2003, 11:41:47
Hallo sabbina,
stimmt, das habe ich inzwischen auch herausgefunden. Das Problem ist zur Zeit:
Die deutsche Kindergeldstelle hat uns ein Formular auf deutsch/griechisch ausgehaendigt, das vom "zustaendigen Traeger" in GR ausgefuellt werden muss: es muss u.a. bestaetigt werden, dass ich von x bis y NICHT gearbeitet habe und damit auch keinen Anspruch auf griech. Kindergeld hatte.
Wie kann nun der OAED bestaetigen, dass ich NICHT gearbeitet habe???
Ich gehe heute abend mal zum KEP, vielleicht wissen die mehr.
Hallo Tanja,
wenn eine "berechtigte Person" in D gemeldet ist UND das Kind sich nur voruebergehend im EU-Ausland aufhaelt (zB zur Schulausbildung), dann hat das Kind einen Anspruch auf Kindergeld in D. In unserem Fall ist der Kindsvater in D und stellt daher im Namen des Kindes den Antrag.
In D ist der Anspruch auf Kindergeld vollkommen unabhaengig von Steuerzahlungen. Das Kind muss auch nicht in D gemeldet sein (siehe oben), wohl aber eine Person, die berechtigestes Interesse nachweisen kann.
Diese Infos gibt es unter http://www.arbeitsamt.de,>http://www.arbeitsamt.de,</A> musst Dich zu den Kindergeldsachen durchklicken.
Schoene Gruesse von Carmen
stimmt, das habe ich inzwischen auch herausgefunden. Das Problem ist zur Zeit:
Die deutsche Kindergeldstelle hat uns ein Formular auf deutsch/griechisch ausgehaendigt, das vom "zustaendigen Traeger" in GR ausgefuellt werden muss: es muss u.a. bestaetigt werden, dass ich von x bis y NICHT gearbeitet habe und damit auch keinen Anspruch auf griech. Kindergeld hatte.
Wie kann nun der OAED bestaetigen, dass ich NICHT gearbeitet habe???
Ich gehe heute abend mal zum KEP, vielleicht wissen die mehr.
Hallo Tanja,
wenn eine "berechtigte Person" in D gemeldet ist UND das Kind sich nur voruebergehend im EU-Ausland aufhaelt (zB zur Schulausbildung), dann hat das Kind einen Anspruch auf Kindergeld in D. In unserem Fall ist der Kindsvater in D und stellt daher im Namen des Kindes den Antrag.
In D ist der Anspruch auf Kindergeld vollkommen unabhaengig von Steuerzahlungen. Das Kind muss auch nicht in D gemeldet sein (siehe oben), wohl aber eine Person, die berechtigestes Interesse nachweisen kann.
Diese Infos gibt es unter http://www.arbeitsamt.de,>http://www.arbeitsamt.de,</A> musst Dich zu den Kindergeldsachen durchklicken.
Schoene Gruesse von Carmen