15.12.2017, 09:10:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2017, 11:30:06 von heinz57g.)
schneeketten dabei zu haben ist pflicht und wird kontrolliert (zusammen mit feuerloescher, warnwesten, warndreieck und verbandskasten) - bei jedem fahrzeug - PKW oder WOHNMOBIL oder LKW - meist 15OKT bis 31MAR +/-.
ob es sinn macht oder nicht kann man diskutieren - die strafen jedoch nicht. eine perfekte art die staatskasse aufzufuellen.
und die kontrollen werden immer haeufiger und strikter. wenn ich frueher alle drei jahre mal in eine geriet, die dann meist auch nur oberflaechlich war, sind es heutzutage schon gut 5-8 pro jahr, und recht penibel.
in frankreich bin ich vor drei monaten ohne alkoholmessgeraetchen zum glueck nur 'verwarnt' worden, musste aber unterschreiben dass ich mir bei der naechsten apotheke eins kaufe (3.95 EUR). so kann mans auch machen - fair genug.
gruesse - heinz -
ob es sinn macht oder nicht kann man diskutieren - die strafen jedoch nicht. eine perfekte art die staatskasse aufzufuellen.
und die kontrollen werden immer haeufiger und strikter. wenn ich frueher alle drei jahre mal in eine geriet, die dann meist auch nur oberflaechlich war, sind es heutzutage schon gut 5-8 pro jahr, und recht penibel.
in frankreich bin ich vor drei monaten ohne alkoholmessgeraetchen zum glueck nur 'verwarnt' worden, musste aber unterschreiben dass ich mir bei der naechsten apotheke eins kaufe (3.95 EUR). so kann mans auch machen - fair genug.
gruesse - heinz -