08.01.2016, 13:04:35
Um noch einmal auf meine Eingangsfrage "Stomanschluss" zurück zu kommen: Was geschieht, wenn mir eine Baugenehmigung (BG) für ein Häuschen erteilt wird und ich dafür billigen "Baustrom" bekomme, das Fundament der BG entsprechend errichte, anschließend aber nicht weiter baue und die Baugenehmigung nach vier Jahren abläuft.
Wird mir dann der Strom abgeklemmt?
Gruß Gerd
Wird mir dann der Strom abgeklemmt?
Gruß Gerd