16.07.2015, 09:03:14
@petraki
Geht eigendlich aus dem Text des Links hervor.
"Die Besteuerung der Unternehmensgewinne von Reedereien kann nach zwei unterschiedlichen Maßstäben erfolgen:
Variante 1: Normale Gewinnermittlung über Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft und Besteuerung gemäß Einkommenssteuergesetz.
Variante 2: Pauschale Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten Tonnage – unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Gewinne oder Verluste – und pauschale Besteuerung des so ermittelten Gewinns (so genannte Tonnagesteuer)."
Und genau darauf bezieht sich das Gesetz, dass das Parlament in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verabschiedet hat, und die heutige (ungerechtfertigte) Kritik.
Wenn Reeder gleichzeitig Besitzer der Reederei sind, also kein Angestellter, in welcher Form auch immer, unterliegen sie nicht der Einkommenssteuer sondern der Tonnagesteuer.
Deswegen kann man bei dieser Personengruppe nur Geld über eine Vermögenssteuer oder Reichensteuer bekommen.
@maniatis
Soll ich dir mal eine Liste über grosse, deutsche Unternehmen zukommen lassen, die in Luxenburg Briefkastenfirmen betreiben zwecks Steuerminderung?
Oder googels einfach. Es ist zwar einfach mit zweierlei Maß zu messen, aber nicht redlich. Wenn schon, dann dürfen alle nicht mehr betrügen.
Geht eigendlich aus dem Text des Links hervor.
"Die Besteuerung der Unternehmensgewinne von Reedereien kann nach zwei unterschiedlichen Maßstäben erfolgen:
Variante 1: Normale Gewinnermittlung über Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft und Besteuerung gemäß Einkommenssteuergesetz.
Variante 2: Pauschale Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten Tonnage – unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Gewinne oder Verluste – und pauschale Besteuerung des so ermittelten Gewinns (so genannte Tonnagesteuer)."
Und genau darauf bezieht sich das Gesetz, dass das Parlament in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verabschiedet hat, und die heutige (ungerechtfertigte) Kritik.
Wenn Reeder gleichzeitig Besitzer der Reederei sind, also kein Angestellter, in welcher Form auch immer, unterliegen sie nicht der Einkommenssteuer sondern der Tonnagesteuer.
Deswegen kann man bei dieser Personengruppe nur Geld über eine Vermögenssteuer oder Reichensteuer bekommen.
@maniatis
Soll ich dir mal eine Liste über grosse, deutsche Unternehmen zukommen lassen, die in Luxenburg Briefkastenfirmen betreiben zwecks Steuerminderung?
Oder googels einfach. Es ist zwar einfach mit zweierlei Maß zu messen, aber nicht redlich. Wenn schon, dann dürfen alle nicht mehr betrügen.