Ausländisches Auto in Greece überprüfen KTEO

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#3
Also wenn ich das lese, komme ich zur Überzeugung das es sehr wohl möglich ist in der ganzen EU sein Fahrzeug rechtmässig überprüfen zu lassen.
Ich bin mir auch sicher dass ich das schon genauer gelesen habe, aus Zeitmangel kann ich diesbezügliches derzeit nicht recherchieren, eventuell hat jemand hier Lust und Interesse dies zu tun?
In Österreich ist der Versicherungsschutzes unabhängig von der Überprüfung. Sobald ich in Österreich mit abgelaufenen "Pickerl" nach einen längeren Auslandsaufenthalt einreise, habe ich 4 Wochen Zeit dies nachzuholen. Natürlich muß ich beweisen können das ich im Ausland war.

Das folgende kommt von: http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung

"Ausgegebene Prüfberichte eines Mitgliedsstaates müssen von anderen anerkannt werden. Die Richtlinie 96/96/EC bestimmt einen mindesten Prüfumfang: Bremssysteme; Steuerung, Lenkrad; Sichtbereich; Lampen, Reflektoren, elektrische Systeme; Achsen, Räder, Stoßdämpfer; Emissionswerte, insbesondere Abgase; Fahrzeugidentifikation; Zusatzeinrichtungen. Die Mitgliedsstaaten können den Prüfumfang erweitern, die Bremstests enger auslegen, weitere Fahrzeugkategorien einbeziehen und die Prüfintervalle enger fassen als in der Richtlinie vermerkt."
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#3
Also wenn ich das lese, komme ich zur Überzeugung das es sehr wohl möglich ist in der ganzen EU sein Fahrzeug rechtmässig überprüfen zu lassen.
Ich bin mir auch sicher dass ich das schon genauer gelesen habe, aus Zeitmangel kann ich diesbezügliches derzeit nicht recherchieren, eventuell hat jemand hier Lust und Interesse dies zu tun?
In Österreich ist der Versicherungsschutzes unabhängig von der Überprüfung. Sobald ich in Österreich mit abgelaufenen "Pickerl" nach einen längeren Auslandsaufenthalt einreise, habe ich 4 Wochen Zeit dies nachzuholen. Natürlich muß ich beweisen können das ich im Ausland war.

Das folgende kommt von: http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung

"Ausgegebene Prüfberichte eines Mitgliedsstaates müssen von anderen anerkannt werden. Die Richtlinie 96/96/EC bestimmt einen mindesten Prüfumfang: Bremssysteme; Steuerung, Lenkrad; Sichtbereich; Lampen, Reflektoren, elektrische Systeme; Achsen, Räder, Stoßdämpfer; Emissionswerte, insbesondere Abgase; Fahrzeugidentifikation; Zusatzeinrichtungen. Die Mitgliedsstaaten können den Prüfumfang erweitern, die Bremstests enger auslegen, weitere Fahrzeugkategorien einbeziehen und die Prüfintervalle enger fassen als in der Richtlinie vermerkt."
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