21.11.2014, 20:23:13
Für Rentner im Alter ab 65 Jahren kommen nach dem derzeitigen Stand der Dinge die gemäß Artikel 15 des Gesetzes N. 2238/1994 veranschlagten "Lebenshaltungsindizien" ("Kopfpauschale", Wohnung, Auto usw.) um 30% gemindert zur Anwendung (Artikel 18 Fall z' - sprich 7 - des selben Gesetzes). Dies bezieht sich jedoch nur auf die "Lebenshaltungsindizien" und NICHT auf Aufwendungen für den Erwerb von Vermögenswerten!