Deutsch sprechender Stb in Athen?

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#15
Hallo vardia,

ich gehöre zu jenen, bei denen die Voraussetzungen wohl vergleichbar sind. Auch ich habe wegen meines Erachtens unklarer Rechtslage in 2011 und 2012 keine Steuererklärung (E1) abgegeben, habe ersatzweise aber von meinem deutschen Finanzamt das E230 abstempeln lassen und an mein griechisches Finanzamt geschickt. Sinn des Ganzen: Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes und Wink mit dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Du schreibst, dass Du 2010 ein E9 abgegeben hast. Weißt Du, ob Dein vormaliger Steuerberater dieses E9 auch elektronisch eingepflegt hat? Woher weißt Du, dass Du keinen Bescheid bekommen hast? Auf dem Postwege machen griechische Finanzämter gar nichts mehr. Verfügst Du über Deine Zugangsdaten zu Taxisnet und kannst dort selbst in Dein Steuerkonto Einsicht nehmen?

Der ENFIA-Bescheid auf Grundlage des E9 hat via Taxisnet alle mir bekannten deutschsprachigen Immobilienbesitzer erreicht, auch diejenigen, die wie ich zeitweise mit dem E1 ausgesetzt haben. Diese Unterbrechung scheint bislang auch kein Problem zu sein. Mein Konto weist, nachdem ich meine ENFIA ohne "Hilfe" eines "Steuerberaters" bezahlt habe, auf jeden Fall keinerlei Steuerschuld auf.

Sollte da noch einmal eine Strafzahlung wegen fehlenden E1 in 2011 und 2012 auf mich zu kommen, ist mir das immer noch lieber als eine fiktive Einkommenssteuerveranlagung, für die es meines Erachtens angesichts vorliegender Doppelbesteuerungsabkommen ohnehin keinerlei Rechtsgrundlage gibt.

Mit deutschsprachigen Steuerberatern kann ich leider nicht weiterhelfen. Da hilft vielleicht der Tip von Lothar weiter. Ich glaube aber auch nicht wirklich, dass die Probleme rein sprachlicher Natur sind. Ein inkompetenter Steuerberater bleibt inkompetent, auch wenn er fließend Deutsch spricht. Gefragt ist eigentlich eher eine interkulturelle Kompetenz, die das eine wie das andere Steuersystem beurteilen und als Lotse zwischen diesen Systemen helfen kann. Und letztliche Klarheit wird es erst dann geben, wenn es mal einen offensichtlichen Verstoß gegen existierende Doppelbesteuerungsabkommen gibt und jemand den Mut hat, den Rechtsweg zu beschreiten.

Erst dann, wenn Widersprüche zwischen nationalen Steuergesetzgebungen und existierenden Doppelbesteuerungsabkommen offensichtlich werden, wird juristisch Bewegung in die Sache kommen.

@ makedonas

Was Jannaki nicht lernt, lernt Jannis nimmermehr.
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#15
Hallo vardia,

ich gehöre zu jenen, bei denen die Voraussetzungen wohl vergleichbar sind. Auch ich habe wegen meines Erachtens unklarer Rechtslage in 2011 und 2012 keine Steuererklärung (E1) abgegeben, habe ersatzweise aber von meinem deutschen Finanzamt das E230 abstempeln lassen und an mein griechisches Finanzamt geschickt. Sinn des Ganzen: Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes und Wink mit dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Du schreibst, dass Du 2010 ein E9 abgegeben hast. Weißt Du, ob Dein vormaliger Steuerberater dieses E9 auch elektronisch eingepflegt hat? Woher weißt Du, dass Du keinen Bescheid bekommen hast? Auf dem Postwege machen griechische Finanzämter gar nichts mehr. Verfügst Du über Deine Zugangsdaten zu Taxisnet und kannst dort selbst in Dein Steuerkonto Einsicht nehmen?

Der ENFIA-Bescheid auf Grundlage des E9 hat via Taxisnet alle mir bekannten deutschsprachigen Immobilienbesitzer erreicht, auch diejenigen, die wie ich zeitweise mit dem E1 ausgesetzt haben. Diese Unterbrechung scheint bislang auch kein Problem zu sein. Mein Konto weist, nachdem ich meine ENFIA ohne "Hilfe" eines "Steuerberaters" bezahlt habe, auf jeden Fall keinerlei Steuerschuld auf.

Sollte da noch einmal eine Strafzahlung wegen fehlenden E1 in 2011 und 2012 auf mich zu kommen, ist mir das immer noch lieber als eine fiktive Einkommenssteuerveranlagung, für die es meines Erachtens angesichts vorliegender Doppelbesteuerungsabkommen ohnehin keinerlei Rechtsgrundlage gibt.

Mit deutschsprachigen Steuerberatern kann ich leider nicht weiterhelfen. Da hilft vielleicht der Tip von Lothar weiter. Ich glaube aber auch nicht wirklich, dass die Probleme rein sprachlicher Natur sind. Ein inkompetenter Steuerberater bleibt inkompetent, auch wenn er fließend Deutsch spricht. Gefragt ist eigentlich eher eine interkulturelle Kompetenz, die das eine wie das andere Steuersystem beurteilen und als Lotse zwischen diesen Systemen helfen kann. Und letztliche Klarheit wird es erst dann geben, wenn es mal einen offensichtlichen Verstoß gegen existierende Doppelbesteuerungsabkommen gibt und jemand den Mut hat, den Rechtsweg zu beschreiten.

Erst dann, wenn Widersprüche zwischen nationalen Steuergesetzgebungen und existierenden Doppelbesteuerungsabkommen offensichtlich werden, wird juristisch Bewegung in die Sache kommen.

@ makedonas

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Deutsch sprechender Stb in Athen? - von vardia - 11.11.2014, 11:00:52

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