11.12.2003, 12:38:17
Claudia schrieb:
> Hallo
> also die am Deutschen Konsulat in Athen haben gesagt, ich kann keine zwei Wohnsitze haben. Nach 5 Wochen Aufenthalt hier muss man sich Polizeilich melden und eine Aufenthaltsgenemigung beantragen und fuer die benoetigt man die Abmeldebestaetigung aus Deutschland.
Da haben Dir die Jungs und Maedels von der Botschaft haarstraeubenden Mist erzaehlt.
Wie schon an andere stelle erwaehnt:
Wenn Du als Selbstaendiger in beiden Laendern Einkommen hast, MUSST Du sogar hier wie dort gemeldet sein.
Und ja, ich habe einen Wohnsitz in GR und einen in D.
Muss ich sogar. Und auch wenn ich viel mehr in GR bin als in D, ist weder das eine noch das andere ein "Haupt"- oder "Neben"wohnsitz.
> Hallo
> also die am Deutschen Konsulat in Athen haben gesagt, ich kann keine zwei Wohnsitze haben. Nach 5 Wochen Aufenthalt hier muss man sich Polizeilich melden und eine Aufenthaltsgenemigung beantragen und fuer die benoetigt man die Abmeldebestaetigung aus Deutschland.
Da haben Dir die Jungs und Maedels von der Botschaft haarstraeubenden Mist erzaehlt.
Wie schon an andere stelle erwaehnt:
Wenn Du als Selbstaendiger in beiden Laendern Einkommen hast, MUSST Du sogar hier wie dort gemeldet sein.
Und ja, ich habe einen Wohnsitz in GR und einen in D.
Muss ich sogar. Und auch wenn ich viel mehr in GR bin als in D, ist weder das eine noch das andere ein "Haupt"- oder "Neben"wohnsitz.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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-Wally-