10.12.2003, 23:21:14
Claudia schrieb:
> Hallo
> also die am Deutschen Konsulat in Athen haben gesagt, ich kann keine zwei Wohnsitze haben. Nach 5 Wochen Aufenthalt hier muss man sich Polizeilich melden und eine Aufenthaltsgenemigung beantragen und fuer die benoetigt man die Abmeldebestaetigung aus Deutschland.
Hi !
Hmmm, komisch, komisch ... als ich die Genehmigung beantragt habe (1997) brauchten die griechischen Behörden die *Melde*bescheinigung aus D .. aber wer weiss, vielleicht hat sich da ja was geändert ...
>
> Seit ihr alle nicht gemeldet ?
Tja, .. ich für meinen Teil lebe in D. Gemeldet bin ich aber *auch* in GR wo ich auch immer sehr gewissenhaft meine Steuererklärung (Null-Erklärung) mache.
Gruß Uli
> Hallo
> also die am Deutschen Konsulat in Athen haben gesagt, ich kann keine zwei Wohnsitze haben. Nach 5 Wochen Aufenthalt hier muss man sich Polizeilich melden und eine Aufenthaltsgenemigung beantragen und fuer die benoetigt man die Abmeldebestaetigung aus Deutschland.
Hi !
Hmmm, komisch, komisch ... als ich die Genehmigung beantragt habe (1997) brauchten die griechischen Behörden die *Melde*bescheinigung aus D .. aber wer weiss, vielleicht hat sich da ja was geändert ...
>
> Seit ihr alle nicht gemeldet ?
Tja, .. ich für meinen Teil lebe in D. Gemeldet bin ich aber *auch* in GR wo ich auch immer sehr gewissenhaft meine Steuererklärung (Null-Erklärung) mache.
Gruß Uli