10.12.2003, 14:31:17
Ach ihr Troedel,
hab ich doch oben schon mal geschrieben!
man kann ohne Prob einen *Zweit*wohnsitz in D behalten, nur muss der postfaehig sein.
Einen Erstwohnsitz muss man dort melden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat: in unserem Fall in GR. Hat man vor der Abreise aus D keinen Zweitwohnsitz dort gemeldet, muss man sich komplett abmelden und das war's dann.
Es geht bei der Abmeldung also immer nur um den ERSTwohnsitz.
Carmen
hab ich doch oben schon mal geschrieben!
man kann ohne Prob einen *Zweit*wohnsitz in D behalten, nur muss der postfaehig sein.
Einen Erstwohnsitz muss man dort melden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat: in unserem Fall in GR. Hat man vor der Abreise aus D keinen Zweitwohnsitz dort gemeldet, muss man sich komplett abmelden und das war's dann.
Es geht bei der Abmeldung also immer nur um den ERSTwohnsitz.
Carmen