10.12.2003, 12:36:23
Tobi schrieb:
>
> Ich habe das Einwohneramt in D damals gefragt. Die Antwort war ein recht uninteressiertes "Uns doch egal".
> Stell Dir m al vor, Du bist 4 Monate in D und arbeitest dort, den Rest der Zeit in GR.
> Trotzdem musst Du diese 4 Monate in D versteuern. Und wie willst Du das anstellen ohne Steuererklaerung=Meldebestaetigung ?
>
> Nee, da hat dir das Einwohneramt Mist erzaehlt.
Hi !
Hmmm, ... ist wohl eher der feine Unterschied zwischen Theorie und Praxis .. genau nach dem von Dir genannten Beispiel habe ich gefragt (also mal ein paar Monate hier und da arbeiten und wohnen). *Theoretisch* müsste man sich wohl immer hin und her an/abmelden ... in der Praxis interessiert das aber echt keinen Menschen
Tja, ... natürlich kann ich aber auch nicht ausschließen, dass die Auskunft beim Einwohnermeldeamt in D wirklich schlichweg falsch war.
Ist ja auch eigentlich egal ... auf jeden Fall ist es mir absolut nicht bekannt, dass in GR der Nachweis einer Abmeldung in D verlangt wird.
Gruß Uli
>
> Ich habe das Einwohneramt in D damals gefragt. Die Antwort war ein recht uninteressiertes "Uns doch egal".
> Stell Dir m al vor, Du bist 4 Monate in D und arbeitest dort, den Rest der Zeit in GR.
> Trotzdem musst Du diese 4 Monate in D versteuern. Und wie willst Du das anstellen ohne Steuererklaerung=Meldebestaetigung ?
>
> Nee, da hat dir das Einwohneramt Mist erzaehlt.
Hi !
Hmmm, ... ist wohl eher der feine Unterschied zwischen Theorie und Praxis .. genau nach dem von Dir genannten Beispiel habe ich gefragt (also mal ein paar Monate hier und da arbeiten und wohnen). *Theoretisch* müsste man sich wohl immer hin und her an/abmelden ... in der Praxis interessiert das aber echt keinen Menschen
Tja, ... natürlich kann ich aber auch nicht ausschließen, dass die Auskunft beim Einwohnermeldeamt in D wirklich schlichweg falsch war.
Ist ja auch eigentlich egal ... auf jeden Fall ist es mir absolut nicht bekannt, dass in GR der Nachweis einer Abmeldung in D verlangt wird.
Gruß Uli