16.09.2014, 00:02:30
Im Regelfall wird jeder (Gemeinschafts-) Eigentümer auf Basis seiner persönlichen Immobiliendeklaration (E9) analog zu dem deklarierten Eigentumsanteil (sinngemäß sonstigen dinglichen - ggf. anteiligen - Anrecht / Anspruch) separat, also definitiv nicht "gesamtschuldnerisch" veranlagt.