15.09.2014, 19:56:28
In Deutschland gilt für die Grundsteuer: "Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner." (§ 10 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes). Es reicht also aus, wenn einer bezahlt, denn die Steuer ist auf das Objekt bezogen. Die Frage ist, ob das auch in Griechenland für die ENFIA gilt.
Wenn für dieselbe Immobilie z.B. zwei Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind und beide gleichlautende ENFIA-Bescheide bekommen: reicht es, wenn einer bezahlt?
Wenn für dieselbe Immobilie z.B. zwei Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind und beide gleichlautende ENFIA-Bescheide bekommen: reicht es, wenn einer bezahlt?