07.12.2003, 17:07:07
Bei Ingenieuren kommt auch die Problematik der Anerkennung durch die DIKATSA.
Ist da ein Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufsrechte mit der Idee sich als Freiberufler in D anzumelden ?
Wenn ja, da wird es nicht so einfach funktionieren. Da muss eine gewisse Zeit der Berufsausübung in D sowie Rechnungen ("Timologia") vorhanden sein. Frei gesagt, ohne Moos (in D), (auch in GR) nichts los...
Ansonsten, wenn du in D den Beruf eh nicht ausüben willst, wozu die Anmeldung ? Rechnungen (Timologio a. Parohis Ypiresion (Dienstleistungen) und b. für Waren (polisis Agathon) kannst du auch für dt. gewerbliche Zwecke in GR mit GR A.F.M. ausstellen. Insbesondere bei b. musst die beim VIES (Innergemeinschaftlicher Dingsbums-Verkehr) anmelden* (* Bitte g e n a u Nachfragen)
Was für eine Ingenieurin bist du ? Welcher Fachbereich ?
Gruss aus Athen,
Andreas
P.S. Steuerberater soll man/frau nicht *immer* alles glauben. Lt. gr. Recht ist der Steuerpflichtige gegenüber dem Gesetz verantwortlich. Im Klartext, baut der Barater Mist, macht der Steuerpflichtige unangenehme Bekanntschaften.
Also, auch den schlausten Stuerberater sollte man prüfen, bevor man sich für Ewig bindet...
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Ist da ein Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufsrechte mit der Idee sich als Freiberufler in D anzumelden ?
Wenn ja, da wird es nicht so einfach funktionieren. Da muss eine gewisse Zeit der Berufsausübung in D sowie Rechnungen ("Timologia") vorhanden sein. Frei gesagt, ohne Moos (in D), (auch in GR) nichts los...
Ansonsten, wenn du in D den Beruf eh nicht ausüben willst, wozu die Anmeldung ? Rechnungen (Timologio a. Parohis Ypiresion (Dienstleistungen) und b. für Waren (polisis Agathon) kannst du auch für dt. gewerbliche Zwecke in GR mit GR A.F.M. ausstellen. Insbesondere bei b. musst die beim VIES (Innergemeinschaftlicher Dingsbums-Verkehr) anmelden* (* Bitte g e n a u Nachfragen)
Was für eine Ingenieurin bist du ? Welcher Fachbereich ?
Gruss aus Athen,
Andreas
P.S. Steuerberater soll man/frau nicht *immer* alles glauben. Lt. gr. Recht ist der Steuerpflichtige gegenüber dem Gesetz verantwortlich. Im Klartext, baut der Barater Mist, macht der Steuerpflichtige unangenehme Bekanntschaften.
Also, auch den schlausten Stuerberater sollte man prüfen, bevor man sich für Ewig bindet...
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