29.08.2014, 18:06:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2014, 18:10:14 von Souzanaki.)
Meldung Kathimerini Online von heute:
"Das Parlament hat die Abänderung angenommen, der zufolge die erste Rate der ENFIA bis zum 30. September fristgerecht bezahlt werden kann.
Parallel dazu gab das Wirtschaftsministerium bekannt, dass der Steuerbetrag, den die Steuerpflichtigen bereits gezahlt haben, mit der insgesamt geschuldeten ENFIA verrechnet wird. Eine Klarstellung, ob die Verrechnung mit der September-Rate oder der letzten Rate vorgenommen wird, steht noch aus.
Darüber hinaus wird erwartet, dass das Parlament in der kommenden Woche auch die neue Abänderung der ENFIA billigen wird, der zufolge die Anzahl der Raten auf sechs erhöht wird und die falschen Steuerbescheide für die 4.000 Siedlungen außerhalb des Systems der Einheitswerte korrigiert werden.
Unbekannt ist noch, ob es mit der konkreten Abänderung auch Änderungen in allem, was die leerstehenden Gebäude betrifft, geben wird.
Es wird festgestellt, dass nach Beschluss des Generalsekretärs für öffentliche Einnahmen die bestätigten Zahlungen der ENFIA nicht verrechnet werden mit eventuellen Steuerrückzahlungen bis zum 30. September."
Originalquelle: http://www.kathimerini.gr/781612/article...eptemvrioy
"Das Parlament hat die Abänderung angenommen, der zufolge die erste Rate der ENFIA bis zum 30. September fristgerecht bezahlt werden kann.
Parallel dazu gab das Wirtschaftsministerium bekannt, dass der Steuerbetrag, den die Steuerpflichtigen bereits gezahlt haben, mit der insgesamt geschuldeten ENFIA verrechnet wird. Eine Klarstellung, ob die Verrechnung mit der September-Rate oder der letzten Rate vorgenommen wird, steht noch aus.
Darüber hinaus wird erwartet, dass das Parlament in der kommenden Woche auch die neue Abänderung der ENFIA billigen wird, der zufolge die Anzahl der Raten auf sechs erhöht wird und die falschen Steuerbescheide für die 4.000 Siedlungen außerhalb des Systems der Einheitswerte korrigiert werden.
Unbekannt ist noch, ob es mit der konkreten Abänderung auch Änderungen in allem, was die leerstehenden Gebäude betrifft, geben wird.
Es wird festgestellt, dass nach Beschluss des Generalsekretärs für öffentliche Einnahmen die bestätigten Zahlungen der ENFIA nicht verrechnet werden mit eventuellen Steuerrückzahlungen bis zum 30. September."
Originalquelle: http://www.kathimerini.gr/781612/article...eptemvrioy